Wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind, kann bei einem Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung und anschliessendem Kapitalbezug innerhalb der Frist von Art. 79b Abs. 3 BVG die bereits rechtsbeständige Veranlagung betreffend die Abzugsberechtigung des Einkaufs im Nachsteuerverfahren noch korrigiert werden. (E. 2.1.1)Wesentlich ist vorliegend, dass der in der Steuererklärung 2014 enthaltene Fehler nicht als offenkundig gelten kann und somit keine…