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Die Zeit ist reif

Vorwort von Eva Herzog zur Spezialausgabe der Steuer Revue (3/2021).

«Zu viele Frauen auf Chefposten – Paris entgeht knapp einer Geldbusse», berichtete die Basler Zeitung am 28. Januar 2021. Da 70 Prozent der Ministerposten der Stadt Paris mit Frauen besetzt worden waren, stellte sich die Frage, ob eine Diskriminierung von Männern vorliege. Aber die Zukunft hat nicht nur in Paris Einzug gehalten: Seit den Stadtratswahlen vom 29. November 2020 sind 70 Prozent des Berner Stadtrates weiblich. «Helvetia ruft!» war das Motto der nationalen Wahlen 2019 – und die Frauen kamen, der Anteil der Frauen im Nationalrat erhöhte sich von 32 auf 42 Prozent, im Ständerat von 15 auf 26 Prozent. Und eine Meldung aus der Bildung: Die Maturitätsquote der Frauen liegt heute bei über 50 Prozent und es erwerben im Durchschnitt über alle Fächer mehr Frauen als Männer einen Universitätsabschluss.

«Vor 30 Jahren waren noch 70 Prozent aller Familienhaushalte traditionell als Einverdienerehe organisiert. Heute sind es noch knapp 50 Prozent. Die Erwerbsquote verheirateter Frauen mit Kindern stieg dementsprechend sehr deutlich an. Grund dafür ist zum einen vielfach die ökonomische Notwendigkeit, zum anderen aber oft auch ein gewandeltes Rollenverständnis der Ehepaare. Die steuerlichen Rahmenbedingungen folgten diesen Veränderungen nur bedingt»1, schrieb schon 2004 eine Arbeitsgruppe aus Bund, Kantonen und Wissenschaft in einer 160 Seiten starken Studie zur Frage der Einführung der Individualbesteuerung.

Was die Gegner des Frauenstimmrechts im Vorfeld der Abstimmung von 1971 gefürchtet hatten, ist offensichtlich eingetroffen: Die Frauen sind selbständiger geworden, gestärkt durch die politische Teilhabe, den Gleichstellungsartikel in der Verfassung (1981) das neue Eherecht (1988), das Gleichstellungsgesetz (1996) und besseren Zugang zu Bildung und Weiterbildung. Aus Freude an der Berufstätigkeit und/oder ökonomischer Notwendigkeit sind immer mehr Frauen berufstätig, stehen finanziell auf eigenen Beinen, die Zahl an Konkubinats- und Einelternfamilien hat zugenommen, steigende Scheidungsraten führen den Frauen die Notwendigkeit finanzieller Unabhängigkeit vor Augen.

Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen 50 Jahren seit der Einführung des Frauenstimmrechts verändert – ist auch die tatsächliche Gleichstellung der Frauen erreicht?

Auf die guten folgen die schlechten Nachrichten: Trotz der guten Ausbildung der Frauen bewegt sich der Anteil an Professorinnen nach wie vor um die 20 Prozent, der Anteil der Frauen in den Geschäftsleitungen der Privatwirtschaft beträgt lediglich 10 Prozent, bei den öffentlichen Betrieben sind es immerhin 20 Prozent, und bei den Verwaltungsräten könnten wir es in ein paar Jahren dank der weichen Frauenquote im revidierten Aktienrecht immerhin schaffen, die Quote von 30 Prozent zu erreichen.2

Was sind die Gründe? Immer dieselben: Ein mangelhaftes Angebot an Betreuungsplätzen für die Kinder und falsche Anreize bei der Besteuerung bewirken, dass Frauen im entscheidenden Alter aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder ihr Pensum massiv reduzieren. Das verbaut Karrierechancen und mindert im Alter die Rente.

Die vorgängig zitierte Studie von 2004 überlässt es der Politik, wie sie letztlich die Familienbesteuerung revidieren will, jedes System habe seine Vor- und Nachteile.

Klar Stellung bezieht in dieser Frage Prof. Dr. Andrea Opel, Professorin für Steuerrecht an der Uni Luzern, in ihrem Beitrag im vorliegenden Heft: Das Schweizer Steuersystem benachteiligt Frauen3 – von Avenir Suisse wird es gar als «frauenfeindlich» bezeichnet.4 Einig ist man sich von links bis rechts, dass die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer abgeschafft werden soll, welche bewirkt, dass sich berufliche Tätigkeit für verheiratete Zweitverdienende (meist die Frau) häufig nicht lohnt, dies im Gegensatz zur Situation bei den Konkubinatspaaren. Gestritten wird allerdings darüber, mit welcher Reform des Steuersystems dies geschehen soll, mit irgendeiner Form von Splitting oder mit der (modifizierten) Individualbesteuerung. Opel plädiert klar für die modifizierte Individualbesteuerung, da Splittingmodelle die Einverdienerfamilie immer bevorzugen würden und die negativen Erwerbsanreize für Zweitverdienende nur mit einer Form von Individualbesteuerung abgebaut werden könnten.

Jede Steuerreform kennt Gewinnerinnen und Verlierer. Wenn niemand höher belastet werden soll, eine bisher benachteiligte Gruppe jedoch entlastet – dann wird es teuer.

Dazu schreibt Opel lakonisch: «Auch dürfte die Mehrbelastung gewisser Personengruppen hinzunehmen sein, namentlich solcher, die steuerlich bislang allein vom Eheband profitiert haben, was sich heutzutage nicht mehr rechtfertigt.»5 Das Alleinernährermodell habe spätestens seit Anfang des 21. Jahrhunderts ausgedient – klare Worte!

Jede Statistik gibt Opel recht – aber die Veränderung muss auch in den Köpfen stattfinden. Ein deutliches Signal in diese Richtung war die Abstimmung über die Erhöhung der Drittbetreuungskosten und der Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer in der Abstimmung vom 17. Mai 2020.6 Während eine Erhöhung der Drittbetreuungskosten unbestritten war (Kostenpunkt grob geschätzt 10 Mio.), hätte die Erhöhung der Kinderabzüge (Steuerausfall von rund 370 Mio.) gut verdienende Einverdienerfamilien am meisten begünstigt – diesem Ansinnen wurde eine klare Absage erteilt.

Die von Opel behandelten Studien von Ecoplan und Avenir Suisse zeigen in aller Deutlichkeit: Die Individualbesteuerung setzt die besten Anreize für die berufliche Tätigkeit von Zweitverdienenden, meist Frauen, sie hat den grössten Beschäftigungseffekt, wirkt damit dem Fachkräftemangel entgegen und stärkt die finanzielle Unabhängigkeit der Frauen.7

Die Umstellung bringt einen einmaligen Mehraufwand mit sich, wie jede Reform, und die fortschreitende Digitalisierung wird den wiederkehrenden Mehraufwand durch die Zunahme der Veranlagungen teilweise kompensieren. Die sich ändernden Lebensformen und Wertvorstellungen machen gemeinsame Veranlagungen ohnehin zunehmend komplizierter: Junge Frauen wollen bei der gemeinsamen Veranlagung z. B. nicht mehr automatisch die Nummer 2 sein, sondern wählen können, wie dies bei eingetragenen Partnerschaften der Fall ist. Der Widerstand in den Steuerverwaltungen bröckelt: Sonderwünsche von Paaren stehen dem Druck nach zunehmender Digitalisierung entgegen – auf Dauer dürfte es einfacher sein, wenn jede und jeder einfach seine Steuererklärung ausfüllt. Bis zu einer Heirat ist dies schliesslich auch der Fall!

Die Einführung der Individualbesteuerung ist für die tatsächliche Gleichstellung ein folgerichtiger Schritt, hat bisher aber keine politischen Mehrheiten gefunden. Im Dezember 2020 haben nun aber beide Räte dem Antrag zugestimmt, den Bundesrat über das Legislaturprogramm zur Ausarbeitung einer Botschaft zur Individualbesteuerung zu verpflichten. Druck aufsetzen wird hier zusätzlich die Initiative der FDP-Frauen, getragen von einem breit abgestützten Komitee, welche eine zivilstandsunabhängige Besteuerung verlangt – verstanden als Einführung der Individualbesteuerung.8

Die Zeit ist reif! Das zeigt auch diese Sonderausgabe der Steuer Revue aus Anlass von 50 Jahren Frauenstimmrecht, in der sich für einmal ausschliesslich Steuerexpertinnen verschiedenen steuerlichen Themen widmen. Die Beiträge zeigen, dass nicht nur die Familienbesteuerung gesellschaftlich überholt ist, sondern dass es auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Ehe- bzw. Konkubinatspaare nicht mehr zu rechtfertigende Differenzen gibt. Dass frauenspezifische Produkte stärker besteuert werden («Tamponsteuer») und wir beim Coiffeur einfach grundsätzlich mehr bezahlen, wird ebenso thematisiert wie die Gleichberechtigung von Frau und Mann bei der beruflichen Vorsorge oder Fragen bei der (stillen) Mitunternehmerschaft unter Ehegatten; – steuerliches Expertenwissen, ganz in der Tradition der ersten ordentlichen Rechtsprofessorin der Schweiz, Professorin Irene Blumenstein-Steiner, die 1964 Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Bern wurde, mit deren Kurzbiographie der Band abschliesst.

Nun wünsche ich eine spannende Lektüre und bin optimistisch, dass es nicht noch einmal 50 Jahre dauert, bis wir auch die letzten Hürden genommen haben zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann!

Fussnoten

Studie der Arbeitsgruppe Individualbesteuerung zu einer Einführung der Individualbesteuerung im Bund und in den Kantonen in Erfüllung des Postulats Lauri (02.3549), Bern, Juli 2004, 1.1

Transparenz an der Spitze, Die Führungsgremien der Schweizer Wirtschaft und des öffentlichen Sektors, hrsg. von der Guido Schilling AG.2

Vgl. den Beitrag von Andrea Opel in diesem Heft, 182 ff.3

Müller/Salvi, Frauenfeindliche Familienbesteuerung, hrsg. von Avenir Suisse, Zürich 2020, 3.4

Opel, (Fn. 3), StR 2021, 182 ff., 199.5

Vgl. Botschaft vom 9.5.2018 zu einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten), BBl 2018 3019 ff.6

Ecoplan, Auswirkungen einer Individualbesteuerung, Vergleich verschiedener Steuersysteme der Schweiz, Forschungsbericht vom 23.4.2019; Müller/Salvi, (Fn. 4), Avenir Suisse 2020.7

Eidgenössische Volksinitiative «Einführung der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)», die am 9.3.2021 lanciert werden soll.8