Als behinderungsbedingte Kosten gelten die medizinisch notwendigen Aufwendungen, die als kausale Folge der Behinderung entstehen. Nicht abzugsfähig sind demgegenüber die gewöhnlichen Lebenshaltungskosten und Luxusausgaben. Als Kriterium zur Abgrenzung behinderungsbedingter Kosten von gewöhnlichen Lebenshaltungskosten greift die Unmittelbarkeit des Zusammenhangs zwischen Behinderung und Kosten; zur Abgrenzung von Luxusausgaben dient das Kriterium der medizinischen…
Systematik 2 Einkommenssteuer Nicht mit dem Erwerb, sondern erst mit der (über dem ursprünglich vorgesehenen Preis erfolgten) Veräusserung von während der ganzen Dauer des Arbeitsverhältnisses mit Call- und Put-Optionen belasteten Mitarbeiteraktien wird steuerbares Einkommen realisiert Der Steuerpflichtige war in den Steuerperioden 2011 und 2012 im Kanton Genf ansässig. Von 2007 bis 2012 war er Angestellter der B. In den…
Tribunal fédéral, arrêt du 2 avril 2025 (9C_374/2024)
Tribunal fédéral, arrêt du 7 mars 2025 (9C_397/2023)