Kritische Stellungnahme zur Haltung der ESTV Am 15. September 2017 hat die ESTV ihre Haltung in Bezug auf die Auswirkungen des AIA auf (straflose) Selbstanzeigen publiziert1. Gemäss Ansicht der ESTV soll die Steuerverwaltung spätestens ab dem 30. September 2018 von den dem AIA unterliegenden Steuerfaktoren Kenntnis haben, so dass spätestens ab diesem Zeitpunkt für diese Steuerfaktoren keine straflose Selbstanzeige mehr möglich sein soll. Diese absolute Datums-Guillotine ist gleich aus zwei…
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