Informationsrechte von Begünstigten von liechtensteinischen Stiftungen im Spannungsfeld des Steuerrechts
Bei den Informations- und Auskunftsrechten handelt es sich zentrale Elemente der Stiftungsrechtsreform und um wesentliche Instrumente der Foundation Governance: Begünstigungsberechtigten, Anwartschaftsberechtigten und aktuellen Ermessensbegünstigten stehen grundsätzlich Informations- und Auskunftsrechte zu. Thomas Niggs Artikel beleuchtet einzelne Ausnahmen von diesem Grundsatz.