Liebe Leserinnen und LeserGemäss Art. 33 Absatz 1 Bst. a DBG können die privaten Schuldzinsen im Umfang des nach Art. 20 und 21 DBG steuerbaren Vermögensertrages und weiterer CHF 50 000.– abgezogen werden, soweit die Schuldzinsen nicht zu den Anlagekosten gehören. Zur Berechnung der maximal abziehbaren privaten Schuldzinsen wird jeweils der Vermögensertrag nach Berücksichtigung der Teilbesteuerung von Erträgen aus qualifizierenden Beteiligungen im…
Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses prämiert die Schweizerische Vereinigung für Steuerrecht (IFA Swiss Branch) jährlich die drei besten Masterarbeiten.
Kurt Arnold (1940–2025) wählte politisch, gesellschaftlich und auch im Beruf stets das Faire und die sachlich richtige Mitte. Seine Mitarbeiter, zunächst beim Aargauischen Steueramt, später bei der Kreditanstalt und schliesslich als Präsident der Bankiervereinigung, führte er mit menschlichem Mitgefühl und genoss weitherum grosses Vertrauen. Im Zentrum seines Lebens standen seine Frau Elsbeth, seine Tochter und sein Sohn und die vier Enkelkinder, denen er sehr fehlen wird.
Mauro Rezzonico fasst den Kommentar 2024 der Schweizerischen Steuerkonferenz zum Kreisschreiben Nr. 28 (Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer) zusammen.