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In Kürze

Wie titelte die Wirtschaftszeitschrift brand eins während der Finanzkrise – auch schon wieder so lange her – unvergesslich: «Keine Panik, das ist schon wieder nicht das Ende.» Natürlich ist auch die Corona-Krise nicht das Ende. Sie bringt aber viele vertraute Prozesse in Wirtschaft und Gesellschaft zum Erliegen. In solchen Zeiten des erzwungenen Stillstands schauen wir uns verwundert um und fragen: Was ist los? Wann geht es weiter? Und vor allem: Wie geht es weiter?

Geschätzte Leserin, geschätzter Leser

Nun geht es in erster Linie einmal darum, mit dem neuen Ausnahmemodus zurechtzukommen. Dabei ist eines gewiss: Auf die Krise und ihre tiefen Verwerfungen folgen neue Möglichkeitsräume. Die nächsten Monate und ihre hier erfolgten Weichenstellungen werden die kommenden Jahre nachhaltig prägen – in der Gesellschaft, der Wirtschaft und auch in jedem einzelnen Unternehmen. Zukunft ist nämlich nichts Objektives, Zukunft ist auch nicht schon geschrieben, sondern wir schreiben sie.

Wir haben das vorliegende Heft zu einem Zeitpunkt zusammengestellt, da die Auswirkungen der Corona-Krise in den verschiedensten Bereichen – von den Produktionsketten der Wirtschaft über die Lebensformen des Alltags – noch weit weg waren und ihre erzeugten Veränderungen nur unscharfe Ahnungen. Dennoch haben die nachfolgend dargestellten Themen grösstenteils weder an Aktualität noch an Bedeutung verloren und manche Entwicklungen gehen auch gerade und trotz der Krise weiter. Folgende Themen und Beiträge finden Sie in dieser Ausgabe:

  • Die praktisch wichtige Bedeutung von Handels- und Pro-forma-Rechnungen im Zollrecht der EU, dargestellt von Manuel Sieben;
  • den ersten Teil der Abhandlung «Der zollrechtliche Ausführer» von Lena Waldhecker und Jonathan Esser, – der Beitrag wird in der kommenden Ausgabe mit einer Betrachtung des aussenwirtschaftsrechtlichen Ausführerbegriffs fortgesetzt;
  • Walter Summersberger stellt die Reform der Zollverwaltung in Österreich und «Das neue Zollamt Österreich» dar, – der Leser kann diese Reform für sich gerne mit dem Programm DaziT in der Schweiz vergleichen;
  • den zweiten Teil der Untersuchung von Antoine Labaume zur gewerblichen Verwendung von Luftfahrzeugen und dem Grundsatzentscheid des BVGer (A-6590/2017 v. 27.11.2018).
  • Daran schliesst sich unsere Rechtsprechungsübersicht des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts an. Besondere Aufmerksamkeit richten Sie bitte auf das Urteil des Bundesgerichts 2C_266/2019 vom 23. Januar 2020 zur Unterstellungserklärung Ausland und die Feststellung, dass trotz Ausweis der Inlandsteuer auf der Rechnung dem Bund unter bestimmten Umständen kein Steuerausfall entsteht.
  • Das besprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofs befasst sich mit der Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung und dem Diebstahl von in das Zolllagerverfahren überführten Waren.

In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund und bleiben Sie dran!