Das aktuelle System der Eigenmietwertbesteuerung sorgt seit geraumer Zeit für politische Diskussionen. Am 20. Dezember 2024 hat das Parlament zwei selbstinitiierte Vorlagen verabschiedet. Mit dem Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung soll die Besteuerung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum abgeschafft werden. Im Gegenzug werden bisherige Steuerabzüge eingeschränkt oder gestrichen. Zusätzlich soll eine neue Verfassungsbestimmung (Art. 127 Abs. 2bis E-BV) den Kantonen und Gemeinden erlauben, eine Sondersteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen. Damit können insbesondere Tourismuskantone mögliche Einnahmeausfälle durch den Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung kompensieren.
Die beiden Vorlagen sind durch eine Verknüpfungsklausel miteinander verbunden, indem die Eigenmietwertbesteuerung nur abgeschafft wird, wenn Volk und Stände in der kommenden Abstimmung am 28. September 2025 der Verfassungsänderung zustimmen.
Im Vorfeld dieser Abstimmung blicken wir zurück auf Steuer Revue-Abhandlungen zum Thema Eigenmietwert aus den letzten vier Jahren:
- Vom Eigenmietwert zur Objektsteuer? (StR 7-8/2025)
Toni Hess - Abschaffung des Eigenmietwerts (StR 9/2023)
Andrea Opel, Stefan Oesterhelt - Härtefallklauseln beim Eigenmietwert (StR 2/2023)
Andrea Opel, Stefan Oesterhelt - Fällt der Eigenmietwert? (StR 10/2021)
Fabian Baumer