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Zoll Revue
Zoll Revue

­Zoll + MWST Revue

  • unabhängige Zeitschrift für alle aktuell wichtigen Fragen des Zoll- und Aussenwirtschaftsrechts sowie neu auch des Mehrwertsteuerrechts
  • für Praktikerinnen und Praktiker aus Wirtschaft, Industrie und Verwaltung
  • 4 Ausgaben pro Jahr

Die Fachzeitschrift erscheint seit 2016 viermal jährlich und richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker aus Beratung, Wirtschaft, Industrie und Verwaltung. Sie informiert fundiert und stets mit Fokus auf die berufsalltägliche Relevanz über rechtliche Entwicklungen, Veränderungen der Verwaltungspraxis sowie relevante Gerichtsurteile.

Die angestammten Zoll- und Aussenhandelsthemen wurden 2021 um den Bereich der nationalen und internationalen Mehrwertsteuer erweitert. Die Zoll + MWST Revue ist damit die erste auf diese beiden Rechtsgebiete fokussierte Fachzeitschrift der Schweiz.

Die Zoll + MWST Revue wurde per 31.12.2023 eingestellt. Wir danken herzlich für sieben bereichernde Jahre!


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Erscheinungsweise: jährlich 4 Ausgaben (bis Dezember 2023)
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ISSN 2673-7868 (Print)
ISSN 2673-7876 (Online)
Kurzform: ZMR
Verlag: Cosmos Verlag AG, Muri bei Bern

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Herausgeber

Thomas Stadelmann
Dr. h.c., Rechtsanwalt, Notar, dipl. Steuerexperte, Bundesrichter

Regine Schluckebier
Rechtsanwältin, MWST-Expertin FH, Partnerin bei Tax Advisors & Associates Switzerland AG und InnoVATeLAW gmbh

Michael Beusch
Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, Bundesrichter


Redaktion

Markus Metzger, Chefredaktor
Betriebsökonom FH, dipl. Steuerexperte, MWST-Experte FH, eMBA Uni Zürich, Partner Tax Team AG, Mitglied Subkommission MWST von EXPERTsuisse

Annette Reiser
Rechtsanwältin

Isabelle Homberger Gut
lic. iur., dipl. Steuerexpertin, MWST-Spezialistin, Geschäftsführerin Homberger MWST GmbH, Freiburg

Moritz Seiler
lic. iur., MSc, Rechtsanwalt, Gerichtsschreiber am Bundesgericht, Lausanne

Pierre-Marie Glauser
Prof. Dr. iur., Avocat, Partner bei Oberson Abels, Lausanne/Genève

Martin Kocher
PD Dr. iur., LLM (Taxation, LSE), Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Lehrbeauftragter für öffentliches Recht an der Universität Basel, Präsidial-Gerichtsschreiber Abgaben am Schweizerischen Bundesgericht, Lausanne

Anna Strässle
lic. iur., Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen


Vorsteuerabzug für gescheiterte Akquisitionen

In den Rechtssachen “Ryanair” und “Sonaecom” konnten Holdinggesellschaften beabsichtigte Verwaltungsdienstleistungen an die Zielgesellschaften aufgrund des Scheiterns der geplanten Akquisition nicht erbringen. Während das Misslingen der Akquisition dem Vorsteuerabzug in der Rechtssache “Ryanair” nicht schadete, hat der EuGH das Abzugsrecht im Sonaecom-Urteil in doppelter Hinsicht eingeschränkt. Seiler kommentiert das Urteil C-42/19 und zieht den Vergleich zur Schweizer Rechtslage.
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Exportkontrolle – Grundzüge und Systematik

Die Verantwortung zur Einhaltung der einschlägigen Exportkontrollvorschriften liegt beim Exporteur. Exportierende Unternehmen haben daher Regeln und Prozesse unterschiedlichster Art zu beachten. Dieser Beitrag gibt eine Einführung in die grundsätzliche Systematik der Exportkontrolle, die notwendigen internen Unternehmensprozesse und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
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BREXIT: Das Freihandelsabkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich erfordert Umstellungen bei den Präferenzkalkulationen

Die Schweiz hat frühzeitig gehandelt und als eines der ersten und wenigen Länder bereits vor dem ersten Brexit-Datum ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. Dennoch bleibt nach dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 für den Präferenzverkehr nicht alles so, wie es war. Dieser Beitrag von Annette Reiser zeigt die Regelungen der Präferenzkalkulation im Warenverkehr zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021 auf.
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Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland unabhängig von Incoterms®

In Deutschland kann nicht derjenige die EUSt als Vorsteuer abziehen, der diese entrichtet hat oder gar im zollrechtlichen Einfuhrbescheid steht, sondern nur derjenige, der im Zeitpunkt der Einfuhr umsatzsteuerliche Verfügungsmacht über die Waren innehat. Der Beitrag von Carsten Höink zeichnet die Verwaltungsanweisung nach, mit der die deutsche Finanzverwaltung nun klargestellt hat, dass die Lieferortsbestimmungen zugleich auch den Zeitpunkt der Lieferung und somit den Zeitpunkt der…
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Automation of special customs procedures: Inward and Outward Processing Relief

Die aktive und passive Veredelung können als Zollverfahren in verschiedenen Industriezweigen Vorteile bringen und damit in einem globalen Markt auch zu einer grösseren Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens beitragen. In diesem Beitrag geben die Autoren Sîrbu und Biglari eine detaillierte Übersicht, wie ein Unternehmen feststellen kann, ob und welche Vorteile diese Zollverfahren bringen können.
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