Rubrik Abhandlungen
In Kürze 2/2021
Geschätzte Leserin, geschätzter Leser Zunächst einmal herzlichen Dank für die erfolgten positiven Rückmeldungen auf unsere thematische Öffnung, die uns sehr gefreut haben! Auch in diesem Heft geht es schwerpunktmässig um geplante Anpassungen im Mehrwertsteuerrecht, die durch die fortschreitende Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaft ausgelöst werden und deren Ziel es ist, Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen zu verhindern und eine gleichmässige Erhebung der…
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Plattformbesteuerung: Plattformbetreiberinnen als Leistungserbringerinnen
2023 soll die Plattformbesteuerung eingeführt werden, die für in der Schweiz ansässige Anbietende Wettbewerbsverzerrungen eliminieren soll. Der Beitrag von Müller beleuchtet die Anpassungen im Schweizer Mehrwertsteuerrecht.
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Elektronische Schnittstellen bei Fernverkäufen aus Sicht des europäischen Mehrwertsteuerrechts
Die EU hat ein Digitalpaket gegen Besteuerungslücken im E-Commerce beschlossen, dessen zweiter Teil zum 1. Juli in Kraft treten wird. Der Beitrag von Schluckebier bietet eine Übersicht der Besteuerung von Fernkäufen unter Einbindung elektronischer Schnittstellen im europäischen Mehrwertsteuerrecht.
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Mehrwertsteuerliche Folgen von COVID-Geldern
Die Abhandlung von Markus Metzger befasst sich mit der im Mai veröffentlichten Verwaltungspraxis der ESTV zu den mehrwertsteuerlichen Folgen von COVID-Geldern aus der öffentlichen Hand und kontextualisiert einen pragmatischen Entscheid zugunsten der Steuerpflichtigen im Spannungsfeld von Subventionen vs. Vorsteuerkürzungen.
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In Kürze 1/2021
Das Jahr 2021 beginnen wir mit einem neuen Layout, das auch eine thematische Öffnung ankündigt: Unsere Zoll Revue wird zur Zoll + MWST Revue.
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E-Commerce: mehrwertsteuerliche Änderungen in der Europäischen Union zum 1. Juli 2021
Wenn zum 1. Juli 2021 der zweite Teil des "E-Commerce Package" in Kraft tritt, ändern sich einerseits die Regelungen zum Online-Handel grundlegend, andererseits gibt es Erleichterungen für Unternehmen, die Dienstleistungen an Privatpersonen in der EU erbringen. Atanas Mateev gibt einen Überblick der weitreichenden mehrwertsteuerlichen Implikationen des Digitalpakets.
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Vorsteuerabzug für gescheiterte Akquisitionen
In den Rechtssachen "Ryanair" und "Sonaecom" konnten Holdinggesellschaften beabsichtigte Verwaltungsdienstleistungen an die Zielgesellschaften aufgrund des Scheiterns der geplanten Akquisition nicht erbringen. Während das Misslingen der Akquisition dem Vorsteuerabzug in der Rechtssache "Ryanair" nicht schadete, hat der EuGH das Abzugsrecht im Sonaecom-Urteil in doppelter Hinsicht eingeschränkt. Seiler kommentiert das Urteil C-42/19 und zieht den Vergleich zur Schweizer Rechtslage.
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Post-BREXIT: das Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit dem Vereinigten Königreich
Der Beitrag von Annette Reiser nimmt die Präferenzregelungen des in letzter Minute zustande gekommenen Freihandelsabkommens der EU mit dem Vereinigten Königreich in den Blick und arbeitet ihre Bedeutung insbesondere auch für Schweizer Unternehmen heraus.
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Exportkontrolle – Grundzüge und Systematik
Die Verantwortung zur Einhaltung der einschlägigen Exportkontrollvorschriften liegt beim Exporteur. Exportierende Unternehmen haben daher Regeln und Prozesse unterschiedlichster Art zu beachten. Dieser Beitrag gibt eine Einführung in die grundsätzliche Systematik der Exportkontrolle, die notwendigen internen Unternehmensprozesse und die Konsequenzen bei Nichtbeachtung.
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In Kürze
Chefredaktorin Regine Schluckebier zur aktuellen Ausgabe und mit einem Blick auf das kommende Jahr.
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BREXIT: Das Freihandelsabkommen der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich erfordert Umstellungen bei den Präferenzkalkulationen
Die Schweiz hat frühzeitig gehandelt und als eines der ersten und wenigen Länder bereits vor dem ersten Brexit-Datum ein Freihandelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen. Dennoch bleibt nach dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 für den Präferenzverkehr nicht alles so, wie es war. Dieser Beitrag von Annette Reiser zeigt die Regelungen der Präferenzkalkulation im Warenverkehr zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ab dem 1. Januar 2021 auf.
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Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland unabhängig von Incoterms®
In Deutschland kann nicht derjenige die EUSt als Vorsteuer abziehen, der diese entrichtet hat oder gar im zollrechtlichen Einfuhrbescheid steht, sondern nur derjenige, der im Zeitpunkt der Einfuhr umsatzsteuerliche Verfügungsmacht über die Waren innehat. Der Beitrag von Carsten Höink zeichnet die Verwaltungsanweisung nach, mit der die deutsche Finanzverwaltung nun klargestellt hat, dass die Lieferortsbestimmungen zugleich auch den Zeitpunkt der Lieferung und somit den Zeitpunkt der…
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