Säule 3a
B.1.1.3
Finanzierung des Risikoteils mittels Deckungskapital einer Erlebensfall-Versicherung – flexible Versicherung
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B.2.2.2
Höhe der Beiträge, wenn der Vorsorgenehmer noch Prämien für eine Freizügigkeitspolice bezahlt
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B.2.3.3
Berechnung des Abzuges beim Übergang von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder umgekehrt
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B.2.3.6
Beiträge an die Säule 3a bei einem Wechsel unter dem Jahr vom aktiven zum passiven Anschluss an die 2. Säule
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B.2.3.8
Höchstbetrag des Abzuges, wenn die Versicherungsprämien ratenweise bezahlt werden
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B.2.3.11
Bemessungsbasis der Beiträge Selbstständigerwerbender beim Bezug von Krankentaggeldern
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B.3.1.4
Besteuerung einer Kapitalleistung, wenn zu hohe Beiträge bezahlt und nicht zurückerstattet wurden
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B.3.2.3
Vorbezug für die Wohneigentumsförderung während fünf Jahren vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter
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B.6.1.1
Reinvestition der Altersleistung aus der 2. Säule in eine Vorsorgeform der Säule 3a
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B.7.1.1
Bescheinigung bei Vorsorgekonto (Bankstiftung) in Verbindung mit einer Risikoversicherung-Vorsorgepolice
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B.7.1.3
Bescheinigung – Zuordnung der Beiträge, die per Ende des Kalenderjahres bezahlt werden
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B.9.2.1
Internationale Ausscheidung von Beiträgen an die Säule 3a bei Erwerbstätigkeit im In- und Ausland
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B.9.3.3
Auszahlungen aus ausländischen Formen der gebundenen Selbstvorsorge – Leistungen aus einem amerikanischen Traditional Individual Retirement Account (IRA)
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B.9.3.4
Auszahlungen aus ausländischen Formen der gebundenen Selbstvorsorge – Leistungen aus einem kanadischen Registered Retirement Savings Plan (RRSP) und Registered Retirement Income Fund (RRIF)
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B.9.3.5
Auszahlungen aus ausländischen Formen der gebundenen Selbstvorsorge – steuerliche Behandlung der Guthaben und Leistungen aus einem französischen Plan d’épargne retraite populaire (PERP) und aus dem französischen PREFON
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