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Steuer Revue
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  • praxisnah und fundiert
  • 11 Ausgaben pro Jahr (Doppelnummer im Juli/August)
  • die grösste unabhängige Zeitschrift ihres Fachgebiets, gegründet 1946

Die Steuer Revue erscheint seit 1946 und ist heute die grösste unabhängige Fachzeitschrift für das Steuerwesen in der Schweiz. Die Redaktion um Chefredaktorin Andrea Opel deckt die unterschiedlichsten steuerlichen Praxisfelder ab und bringt ihr umfassendes Fachwissen in fundierten, alltagsrelevanten Abhandlungen und kompakter Berichterstattung über nationale und internationale steuerliche Entwicklungen ein.


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Erscheinungsweise: jährlich 11 Ausgaben
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ISSN 1424-0025
Kurzform: StR
Verlag: Cosmos Verlag AG, Muri bei Bern

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Redaktionskommission

Andrea Opel, Chefredaktorin
Prof. Dr. iur., Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern

Stefan Oesterhelt, Stv. Chefredaktor
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner,
Homburger AG

Wolfgang Maute
Dr. iur. HSG, eidg. dipl. Steuerexperte, LL.M. (Int. Taxation),
M Advice AG

Fabian Baumer
lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik

Sirgit Meier
lic. iur., MAS Taxation / LL.M. Tax, Leiterin Geschäftsbereich Recht und Koordination, Steuerverwaltung des Kantons Bern


Ständige redaktionelle Mitarbeiter

Olivier Margraf
lic. iur. HSG, Leiter Rechtsabteilung, Kantonale Steuerverwaltung Thurgau

Lukas Aebi
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Lenz & Staehelin

Selina Many
Rechtsanwältin, dipl. Steuerexpertin, Loyens & Loeff

Pierre Scheuner
dipl. Steuerexperte, Fürsprecher, Von Graffenried AG Treuhand

Margaux Stanton
MLaw

Victor Palma
MLaw


Autorinnen und Autoren

Publikationsrichtlinien

Neuste Artikel

Dividende non déclaré mais pièce jointe à la déclaration d’impôt; droit au remboursement de l’impôt anticipé (LIA)

Le Service cantonal des contributions a pu se rendre compte, à la simple lecture de la déclaration d’impôt des recourants, que l’information relative au dividende perçu en 2012 faisait défaut et que cette lacune manifeste n’était pas volontaire. Pour compléter la déclaration d’impôt des recourants, le Service cantonal n’a pas eu à fouiller dans le dossier des contribuables, à leur demander les informations manquantes ou à solliciter des tiers; il lui a suffi de consulter…
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Assistance administrative internationale; circonstances de fait fondant une demande d’assistance administrative; champ d’application de l’expression «actes punissables au regard du droit suisse»; bonne foi; pertinence vraisemblable (CDI CH-FR; LAAF; Cst)

Par l’expression «renseignements qui ne pourraient être obtenus sur la base de sa législation ou dans le cadre de sa pratique administrative normale ou de celles de l’autre Etat contractant», l’art. 28 par. 3 let. b CDI CH-FR permet donc à l’Etat requis de vérifier si les renseignements demandés sont accessibles aux administrations fiscales des Etats contractants selon leur droit interne et, dans la négative, de refuser de les communiquer à l’Etat requérant. Le texte de…
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Digitalisierung

Liebe Leserinnen und Leser Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat nicht nur Auswirkungen auf unseren Alltag, sondern auch auf unser Steuer- und Abgabensystem. In die G20-Agenda wurden in diesem Frühjahr durch die Finanzminister bei ihrem Treffen in Baden-Baden neu die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Besteuerung aufgenommen. Als Zwischenergebnis wurde bestimmt, dass die OECD beauftragt wird, die Fragestellungen vertieft zu analysieren, weiter gehend als im Aktionspunkt 1 des…
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Altersvorsorge 2020 – Änderungen berufliche Vorsorge

National- und Ständerat haben mit der Schlussabstimmung im März 2017 das Gesetzespaket “Altersvorsorge 2020” mit knapper Mehrheit verabschiedet. Im Brennpunkt der politischen Auseinandersetzung stand der Ausbau der AHV mit den damit zusammenhängenden absehbaren Finanzierungsproblemen, während hingegen steuerliche Aspekte im Gegensatz zur 1. BVG-Revision kaum Beachtung fanden. Vor diesem Hintergrund ordnen Langs Ausführungen erste Neuerungen ein, die unter steuerlichen Gesichtspunkten erfolgen.
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Phasenkongruente Dividenden im Konzernverhältnis und Verrechnungssteuer

Phasenkongruente Dividenden sind in der Praxis üblich und ein taugliches Instrument für eine optimale Gewinnweiterleitung im Konzern. Ungeachtet der Frage der handelsrechtlichen Zulässigkeit und Verbuchung sollten sich dabei keine besonderen Verrechnungssteuerfragen stellen, doch macht der Autor Jaussi hier eine (Rechts-)Unsicherheit aus, die er in der Abhandlung näher untersucht, denn obwohl phasenkongruente Dividenden seit Jahren üblich sind, wurde bislang keine klare Praxis publiziert.
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Blickpunkt International und Blickpunkt BEPS

1 Neuerungen im Schweizer Abkommensnetz Folgende Neuerungen1 haben sich seit dem letzten Update2 anfangs März bis Redaktionsschluss anfangs Mai 2017 hinsichtlich der Abkommen der Schweiz ergeben (chronologisch dargestellt): Am 2. März 2017 trat das von der Schweiz am 2. März 2017 und von Italien am 27. Februar 2017 unterzeichnete Abkommen über den Informationsaustausch betreffend Gruppenanfragen in Kraft. Die Vereinbarung enthält spezifische Definitionen. Zudem wird ausgeführt, welche…
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Blickpunkt Deutschland

I Neue Konsultationsvereinbarung zwischen der Schweiz und Deutschland zu Art. 19 DBA CH-D Am 27.07.2016 äusserte sich das deutsche Bundesministerium der Finanzen (im Folgenden: BMF) in Berlin zur steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus der 2. Säule der schweizerischen Altersversorgung (vgl. auch unseren Beitrag in Steuer Revue Nr. 9/2016, Seite 666 ff). Anfang 2017 gab es bereits eine weitere Stellungnahme durch das BMF. Mit Schreiben vom 04.01.2017 hat das BMF eine sog.…
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Entscheidübersicht 2017-3

Redaktionsschluss:  4.5.2017Gliederung: Sachgebiete (Rechtsprechung Steuer Revue) 1 Grundlagen Konfiskatorische Besteuerung; Eigentumsgarantie; Bewertung von nicht kotierten Wertpapieren (BV; StHG; GE) Für die Beurteilung, ob eine Besteuerung konfiskatorischen Charakter hat, ist der prozentuale Steuersatz allein nicht massgebend; man muss die Steuerbelastung über eine genügend lange Periode überprüfen, damit Auswirkungen von ausserordentlichen Faktoren ausgeschlossen werden können.…
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Gesetzliche Regelung der Eigenmietwertbestimmung (StHG; BL)

Der Beschwerdeführer 1 ist als Mieter von der angefochtenen Bestimmung zur Festlegung des steuerbaren Eigenmietwerts nicht direkt betroffen. Er ist jedoch im Sinne von Art. 89 Abs. 1 lit. b und lit. c BGG dazu legitimiert, im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle eine unzulässige Begünstigung von Eigentümern selbst bewohnter Liegenschaften geltend zu machen. Dasselbe gilt für den Beschwerdeführer 2, der als juristische Person konstituiert ist und nach seinen Statuten die Wahrung der…
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