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Steuer Revue
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  • praxisnah und fundiert
  • 11 Ausgaben pro Jahr (Doppelnummer im Juli/August)
  • die grösste unabhängige Zeitschrift ihres Fachgebiets, gegründet 1946

Die Steuer Revue erscheint seit 1946 und ist heute die grösste unabhängige Fachzeitschrift für das Steuerwesen in der Schweiz. Die Redaktion um Chefredaktorin Andrea Opel deckt die unterschiedlichsten steuerlichen Praxisfelder ab und bringt ihr umfassendes Fachwissen in fundierten, alltagsrelevanten Abhandlungen und kompakter Berichterstattung über nationale und internationale steuerliche Entwicklungen ein.


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ISSN 1424-0025
Kurzform: StR
Verlag: Cosmos Verlag AG, Muri bei Bern

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Redaktionskommission

Andrea Opel, Chefredaktorin
Prof. Dr. iur., Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern

Stefan Oesterhelt, Stv. Chefredaktor
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner,
Homburger AG

Wolfgang Maute
Dr. iur. HSG, eidg. dipl. Steuerexperte, LL.M. (Int. Taxation),
M Advice AG

Fabian Baumer
lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik

Sirgit Meier
lic. iur., MAS Taxation / LL.M. Tax, Leiterin Geschäftsbereich Recht und Koordination, Steuerverwaltung des Kantons Bern


Ständige redaktionelle Mitarbeiter

Olivier Margraf
lic. iur. HSG, Leiter Rechtsabteilung, Kantonale Steuerverwaltung Thurgau

Lukas Aebi
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Lenz & Staehelin

Selina Many
Rechtsanwältin, dipl. Steuerexpertin, Loyens & Loeff

Pierre Scheuner
dipl. Steuerexperte, Fürsprecher, Von Graffenried AG Treuhand

Margaux Stanton
MLaw

Victor Palma
MLaw


Autorinnen und Autoren

Publikationsrichtlinien

Neuste Artikel

Donation vs promesse de donner ; révocation ; créance douteuse (CO ; LHID ; GE)

Le contrat de donation peut revêtir deux formes : la donation manuelle (art. 242 CO) où la naissance de l’obligation de donner et son exécution ont lieu au même moment et la promesse de donner (art. 243 CO) où la conclusion du contrat et son exécution ne sont pas simultanées et qui n’est valable que si elle est faite par écrit. La promesse de donner fait naître, dans le laps de temps entre la conclusion du contrat et son exécution, une dette et une créance correspondante dans…
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Ermessensveranlagung (DBG; StHG; SO)

Sowohl der kantonale als auch der Bundesgesetzgeber sehen für Rechtsmittel gegen eine Ermessensveranlagung eine qualifizierte Begründungspflicht vor. Die Erfordernisse der Begründung und der Nennung der Beweismittel stellen bei Einsprachen gegen eine Ermessenseinschätzung Prozessvoraussetzungen dar. Der Nachweis ist dann umfassend, wenn er den gesamten von der Ermessensveranlagung betroffenen Teil des Entscheids umfasst; blosse Teilnachweise genügen grundsätzlich nicht. Denkbar ist…
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Ermessensveranlagung; fristgerechter Nachweis der offensichtlichen Unrichtigkeit (DBG; StHG; SH)

Da es sich bei der Einsprachefrist um eine gesetzliche oder peremptorische Frist und damit eine Verwirkungsfrist handelt, geht das materielle oder prozessuale Recht insgesamt unter, falls nicht sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen innerhalb der 30 Tage erfüllt werden. Beim umfassend zu erbringenden Nachweis darüber, dass die Veranlagung «offensichtlich unrichtig» ausgefallen sei, handelt es sich um eine Sachurteilsvoraussetzung. Die blosse Beweisofferte ist nicht ausreichend, um die Frist…
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Remise d’impôt ; recevabilité d’un recours en matière de droit public ; (LTF ; LIFD ; Ordonnance sur les demandes en remise d’impôt ; VD)

Le législateur n’entendait pas faire dépendre la recevabilité du recours en matière de droit public dans le domaine de la remise d’impôt des seuls montants en jeu et ceux-ci ne devraient en principe pas être considérés, en tant que critère à part entière, comme fondant un cas particulièrement important au sens de l’art. 83 let. m LTF. Cependant, compte tenu du fort impact que l’arrêt cantonal confirmant le refus d’accorder une remise (partielle) d’ICC à la recourante…
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99%-Initiative

Liebe Leserinnen und Leser Die Juso wollen mit der Initiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» oder kurz «99%-Initiative» Kapitaleinkommen ab einem Freibetrag 1,5-mal so hoch besteuern wie Arbeitseinkommen. Ein im Gesetz festzulegender Freibetrag soll verhindern, dass Kleinsparer entlastet werden. Die Juso selbst nennen als Schwelle einen Betrag von CHF 100 000.–. Die Juso wollen die zusätzlichen Steuereinnahmen auch gleich wieder verteilen. Laut dem vorgeschlagenen…
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1e-Pläne in der 2. Säule – Wahl der Anlagestrategie – Bundesrat regelt Rahmenbedingungen

Der Bundesrat hat die Ergänzungen der BVV 21 veröffentlicht, welche die Rahmenbedingungen im Bereich der sogenannten «1e-Pläne» konkretisieren. In diesem Rahmen hat er auch Bestimmungen zu einkommenssteuerrechtlich relevanten Parametern in die Verordnung aufgenommen. 1 Einleitung Im Rahmen der 1. BVG2 Revision wurde ein BVG-Zweckartikel geschaffen, welcher seit dem 1. Januar 2006 in Kraft ist. Derselbe gibt dem Bundesrat die Kompetenz, die Grundsätze der Angemessenheit, der…
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Auswirkungen des automatischen Informationsaustausches (AIA) auf Selbstanzeigen

Kritische Stellungnahme zur Haltung der ESTV Am 15. September 2017 hat die ESTV ihre Haltung in Bezug auf die Auswirkungen des AIA auf (straflose) Selbstanzeigen publiziert1. Gemäss Ansicht der ESTV soll die Steuerverwaltung spätestens ab dem 30. September 2018 von den dem AIA unterliegenden Steuerfaktoren Kenntnis haben, so dass spätestens ab diesem Zeitpunkt für diese Steuerfaktoren keine straflose Selbstanzeige mehr möglich sein soll. Diese absolute Datums-Guillotine ist gleich aus zwei…
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Liechtenstein:Elysium für Krypto und Blockchain basierte Unternehmen?

Eine steuerrechtliche Analyse In den letzten Monaten hat sich das Fürstentum Liechtenstein zu einem Hotspot für Krypto und Blockchain basierte Unternehmen entwickelt. Massgeblich hierfür sind einerseits die regulatorischen Rahmenbedingungen sowie das attraktive Steuersystem in Liechtenstein. I Fragestellungen Der folgende Beitrag konzentriert sich ausschliesslich auf die steuerlichen Rahmenbedingungen im Fürstentum Liechtenstein. Die Beratungspraxis zeigt zudem, dass sich die Gründer von…
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Von der abgaberechtlichen Legitimation staatlicher Einnahmeerzielung

Überlegungen und kritische Bemerkungen zum bundesgerichtlichen Verständnis des Äquivalenzprinzips im Lichte des (eigentlich) fehlenden Fiskalzwecks bei Kausalabgaben An sich stellen Gebühren bzw. Kausalabgaben ein dem Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip unterliegendes Entgelt für eine staatliche Leistung dar, während Steuern die Beschaffung der für seine Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzmittel durch den Staat bezwecken. Dieser Rechtssystematik widerspricht es, wenn das…
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