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Steuer Revue
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  • praxisnah und fundiert
  • 11 Ausgaben pro Jahr (Doppelnummer im Juli/August)
  • die grösste unabhängige Zeitschrift ihres Fachgebiets, gegründet 1946

Die Steuer Revue erscheint seit 1946 und ist heute die grösste unabhängige Fachzeitschrift für das Steuerwesen in der Schweiz. Die Redaktion um Chefredaktorin Andrea Opel deckt die unterschiedlichsten steuerlichen Praxisfelder ab und bringt ihr umfassendes Fachwissen in fundierten, alltagsrelevanten Abhandlungen und kompakter Berichterstattung über nationale und internationale steuerliche Entwicklungen ein.


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Erscheinungsweise: jährlich 11 Ausgaben
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ISSN 1424-0025
Kurzform: StR
Verlag: Cosmos Verlag AG, Muri bei Bern

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Redaktionskommission

Andrea Opel, Chefredaktorin
Prof. Dr. iur., Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern

Stefan Oesterhelt, Stv. Chefredaktor
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner,
Homburger AG

Wolfgang Maute
Dr. iur. HSG, eidg. dipl. Steuerexperte, LL.M. (Int. Taxation),
M Advice AG

Fabian Baumer
lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik

Sirgit Meier
lic. iur., MAS Taxation / LL.M. Tax, Leiterin Geschäftsbereich Recht und Koordination, Steuerverwaltung des Kantons Bern


Ständige redaktionelle Mitarbeiter

Olivier Margraf
lic. iur. HSG, Leiter Rechtsabteilung, Kantonale Steuerverwaltung Thurgau

Lukas Aebi
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Lenz & Staehelin

Selina Many
Rechtsanwältin, dipl. Steuerexpertin, Loyens & Loeff

Pierre Scheuner
dipl. Steuerexperte, Fürsprecher, Von Graffenried AG Treuhand

Margaux Stanton
MLaw

Victor Palma
MLaw


Autorinnen und Autoren

Publikationsrichtlinien

Neuste Artikel

Soustraction fiscale ; amende (LIFD; GE)

Pour qu’une soustraction fiscale soit réalisée, trois éléments doivent dès lors être réunis: la soustraction d’un montant d’impôt, la violation d’une obligation légale incombant au contribuable et la faute de ce dernier. Les deux premières conditions sont des éléments constitutifs objectifs de la soustraction fiscale, tandis que la faute en est un élément constitutif subjectif. Le contribuable n’a pas failli à son obligation légale de procéder à une déclaration…
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Rückblick 10. isa JubiläumsKongress

Camp de Mar, Mallorca Vom 14. bis 16. September 2017 fand auf Mallorca unter dem Generalthema «Betreuung internationaler Privatkunden: Rechtlich-, steuerlich- und finanzrelevante Behandlung von internationalem Kapitalvermögen» der 10. isa Jubiläums-Kongress statt! Der Kongress wurde wiederum unter der fachtechnischen Leitung von RA Dr. Wolf Wassermeyer, Flick Gocke Schaumburg München, durchgeführt. Bei hochsommerlichen Temperaturen folgten über 100 Teilnehmer den hochaktuellen Themen…
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Steueroase Internet

Liebe Leserinnen und Leser Es werden immer mehr Waren im Internet gekauft wie u. a. Videos, Musik, E-Books und Software, doch dabei geht der Staat oft leer aus. Von der steuerlichen Seite her wurde bis anhin schwergewichtig auf die Problematik der Begründung einer Betriebsstätte hingewiesen. Aus steuerlicher Sicht gibt es aber auch Abgrenzungsfragen betreffend Lizenzen und Verrechnungspreisen sowie nicht zuletzt MWST-Aspekte. Auf diesen Umstand hat der deutsche Bundesfinanzgerichtshof…
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Übertragung von Liegenschaften mit Nutzniessungsvorbehalt

Die überraschend uneinheitliche aktuelle Rechtsprechung Primär sachenrechtliche Überlegungen führen den Autor zum Schluss, dass die höchstrichterlich gestützte Behandlung der vorbehaltenen Nutzniessung1 durch die Handänderungssteuer und die Grundstückgewinnsteuer nicht zu überzeugen vermag.2 Der Autor zeigt auf, dass der untersuchte Sachverhalt auch steuerlich «netto» zu erfassen ist und fordert, dass – abweichende steuergesetzliche Grundlagen vorbehalten – eine Gleichbehandlung…
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Business Traveller – Quo Vadis?

Geschäftsreisen können dem Kennenlernen der Geschäftspartner, dem Ausbau des persönlichen Netzwerkes oder Trainingszwecken dienen; eines haben sie jedoch alle gemein: Sie bergen Risiken. Diese liegen vor allem im steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und aufenthaltsrechtlichen Bereich und können Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber betreffen. Aus diesem Grund sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter informieren und gewisse Vorkehrungen treffen. 1 Einführung Die globale…
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Blickpunkt International

1 Neuerungen im Schweizer Abkommensnetz Bundesrat verabschiedet Botschaft zu einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Pakistan Die Schweiz und Pakistan haben am 21. März 2017 in Islamabad ein neues DBA (DBA-PK) unterzeichnet. Die Schweiz und Pakistan haben sich auf eine neue Definition von Lizenzgebühren geeinigt. Vergütungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lizenzgebühren gelten unter dem neuen DBA nicht mehr als Lizenzgebühren. Solche Zahlungen fallen entweder unter Artikel 7…
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Blickpunkt BEPS

1 Aktionspunkt 5: Peer Review Prozess & Statusbericht Am 16. Oktober 2017 hat die OECD den «Harmful Tax Practices – 2017 Progress Report» hinsichtlich schädlicher Steuerpraktiken (Statusbericht) veröffentlicht. Der Statusbericht gibt Aufschluss über den Stand der angesprochenen Staaten betreffend der Umsetzung von BEPS-­Aktionspunkt 5, welcher insbesondere die wirksame Bekämpfung von schädlichen Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz adressiert1. Der…
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Schulden und Schuldzinsenverlegung; ausländischer Ausscheidungsverlust (DBG; StHG; GR)

Grundstückerträge und Gewinnungskostenüberschüsse sind objektmässig demselben Steuerdomizil zuzuweisen. Dagegen werden Schulden und Schuldzinsen proportional – nach Lage aller (Brutto-)Aktiven des Privat- und Geschäftsvermögens – verlegt. Einen etwaigen Auslandsverlust, gehe dieser auf einen grundstückbezogenen Schuldzinsenüberschuss oder einen auf einem Grundstück entstehenden Gewinnungskostenüberschuss zurück, hat die Schweiz bei Ermittlung des steuerbaren Einkommens kraft…
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Verfahrensrechtliche Fragen (Zustellfiktion); Interkantonale Zuständigkeit (NW; BL; BS)

Vorliegend ist das Verwaltungsgericht auf die im vorinstanzlichen Verfahren eingereichte Beschwerde nicht eingetreten. In einer Eventualbegründung hat die Vorinstanz aber erwogen, selbst wenn auf das Rechtsmittel einzutreten wäre, wäre es in materieller Hinsicht abzuweisen. In einer solchen Konstellation beurteilt das Bundesgericht auch die materielle Rechtslage und sieht aus prozessökonomischen Gründen davon ab, den angefochtenen Entscheid aufzuheben, wenn zwar zu Unrecht auf die…
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