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Steuer Revue
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  • praxisnah und fundiert
  • 11 Ausgaben pro Jahr (Doppelnummer im Juli/August)
  • die grösste unabhängige Zeitschrift ihres Fachgebiets, gegründet 1946

Die Steuer Revue erscheint seit 1946 und ist heute die grösste unabhängige Fachzeitschrift für das Steuerwesen in der Schweiz. Die Redaktion um Chefredaktorin Andrea Opel deckt die unterschiedlichsten steuerlichen Praxisfelder ab und bringt ihr umfassendes Fachwissen in fundierten, alltagsrelevanten Abhandlungen und kompakter Berichterstattung über nationale und internationale steuerliche Entwicklungen ein.


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ISSN 1424-0025
Kurzform: StR
Verlag: Cosmos Verlag AG, Muri bei Bern

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Redaktionskommission

Andrea Opel, Chefredaktorin
Prof. Dr. iur., Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern

Stefan Oesterhelt, Stv. Chefredaktor
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner,
Homburger AG

Wolfgang Maute
Dr. iur. HSG, eidg. dipl. Steuerexperte, LL.M. (Int. Taxation),
M Advice AG

Fabian Baumer
lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik

Sirgit Meier
lic. iur., MAS Taxation / LL.M. Tax, Leiterin Geschäftsbereich Recht und Koordination, Steuerverwaltung des Kantons Bern


Ständige redaktionelle Mitarbeiter

Olivier Margraf
lic. iur. HSG, Leiter Rechtsabteilung, Kantonale Steuerverwaltung Thurgau

Lukas Aebi
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Lenz & Staehelin

Selina Many
Rechtsanwältin, dipl. Steuerexpertin, Loyens & Loeff

Pierre Scheuner
dipl. Steuerexperte, Fürsprecher, Von Graffenried AG Treuhand

Margaux Stanton
MLaw

Victor Palma
MLaw


Autorinnen und Autoren

Publikationsrichtlinien

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Lebensmittelpunkt Ehepaar (DBG; StHG; ZH)

2 Steuerpflicht 2.3 INTERNATIONAL Lebensmittelpunkt Ehepaar (DBG; StHG; ZH) Ausgangspunkt des persönlichen Mittelpunkts des Lebensinteresses des beschwerdeführenden Ehemanns ist die Ehe der beiden Beschwerdeführer. Vom Wohnsitz der Ehefrau ausgehend müssen erhebliche persönliche Kontakte durch die Beschwerdeführer vorgebracht werden, in deren Lichte die Beziehung des beschwerdeführenden Ehemanns zum Wohnsitz seiner Ehefrau in den Hintergrund rücken würde. Vorliegend ergibt sich, dass…
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Weiss – Grau – Schwarz

Liebe Leserinnen und Leser Die Finanzminister der EU haben an einem Treffen in Brüssel wie erwartet entschieden, dass die Schweiz nicht auf die schwarze Liste der Steuerparadiese gesetzt wird. Vielmehr verbleibt die Schweiz auf der grauen Liste und damit unter Beobachtung. Brüssel erwartet, dass die Schweiz bis Ende 2019 die verpönten Steuerregime abschafft. Die EU hat im vergangenen Jahr mehrere Kriterien ent­wickelt, nach denen ein Land als kooperativ gilt und auf keine Liste gesetzt…
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Meldungen deutscher Anleger bei Kapitalanlagen in der Schweiz

Mitveranlasst durch einen entsprechenden Hinweis eines der Mitautoren dieses Beitrags hat das deutsche Bundesfinanzministerium (BMF) mit Schreiben vom 18. Juli 20181 sein Schreiben vom 5. Februar 20182 entschärft: Damit greift bei Erwerb oder Veräusserung von (aus deutscher Sicht) ausländischen börsennotierten Beteiligungen, etwa an Nestlé oder an Novartis, und einer Beteiligungs­quote < 1 % keine steuerliche Mitteilungspflicht für Aktienerwerbe > EUR 150 000.- durch…
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Das Bundesgesetz über die Geldspiele aus Sicht des Steuerrechts

I Ausgangslage a) Umsetzung von Artikel 106 BV Mit dem Bundesgesetz vom 29. September 2017 über die Geldspiele (nachfolgend: Geldspielgesetz) wird einerseits der revidierte Artikel 106 BV umgesetzt, der als direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» am 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommen wurde. Andererseits ersetzt das Geldspielgesetz das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über Glücksspiele und Spielbanken sowie das veraltete…
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Blickpunkt International und Blickpunkt BEPS

1 Neues aus dem Schweizer Abkommensnetz und internationale Entwicklungen 1.1 Steuerinformationsabkommen (kurz: SIA) mit Brasilien in Kraft getreten Am 4. Januar 2019 ist das Steuerinformationsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien in Kraft getreten. Das Abkommen ist für Steuerjahre mit Beginn ab 1. Januar 2020 anwendbar.1 Die von der Schweiz vertretene Politik hinsichtlich der Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung sieht den Ausbau der Amtshilfe vor. Der Abschluss von SIA…
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Assistance administrative ; mode d’imposition en Suisse et pertinence vraisemblable ; imposition à la dépense ; (CDI CH-FR) Il convient de déterminer si le mode

10 Procédure Assistance administrative ; mode d’imposition en Suisse et pertinence vraisemblable ; imposition à la dépense ; (CDI CH-FR) Il convient de déterminer si le mode d’imposition en Suisse de la personne visée par une demande d’assistance administrative internationale en vue de déterminer son éventuelle résidence fiscale dans l’Etat requérant peut se révéler un élément vraisemblablement pertinent. A cet égard, il ressort du texte de l’art. 4 par. 6 let. b…
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10 Verfahrensrecht Veranlagungsverjährung (DBG; StHG; SG) Verjährungsunterbrechend ist das Verhalten der steuerpflichtigen oder der mithaftenden Person nur, aber immerhin, falls und soweit die Anerkennung der Steuerforderung «ausdrücklich» erfolgt. Das zusätzliche Attribut führt dazu, dass nicht alles, was beispielsweise vertragsrechtlich als verjährungsunterbrechend erachtet wird, auch direktsteuerlich zur Unterbrechung der Veranlagungsverjährung führen darf. Die steuerpflichtige…
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