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Steuer Revue
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  • praxisnah und fundiert
  • 11 Ausgaben pro Jahr (Doppelnummer im Juli/August)
  • die grösste unabhängige Zeitschrift ihres Fachgebiets, gegründet 1946

Die Steuer Revue erscheint seit 1946 und ist heute die grösste unabhängige Fachzeitschrift für das Steuerwesen in der Schweiz. Die Redaktion um Chefredaktorin Andrea Opel deckt die unterschiedlichsten steuerlichen Praxisfelder ab und bringt ihr umfassendes Fachwissen in fundierten, alltagsrelevanten Abhandlungen und kompakter Berichterstattung über nationale und internationale steuerliche Entwicklungen ein.


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Erscheinungsweise: jährlich 11 Ausgaben
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ISSN 1424-0025
Kurzform: StR
Verlag: Cosmos Verlag AG, Muri bei Bern

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Redaktionskommission

Andrea Opel, Chefredaktorin
Prof. Dr. iur., Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern

Stefan Oesterhelt, Stv. Chefredaktor
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner,
Homburger AG

Wolfgang Maute
Dr. iur. HSG, eidg. dipl. Steuerexperte, LL.M. (Int. Taxation),
M Advice AG

Fabian Baumer
lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik

Sirgit Meier
lic. iur., MAS Taxation / LL.M. Tax, Leiterin Geschäftsbereich Recht und Koordination, Steuerverwaltung des Kantons Bern


Ständige redaktionelle Mitarbeiter

Olivier Margraf
lic. iur. HSG, Leiter Rechtsabteilung, Kantonale Steuerverwaltung Thurgau

Lukas Aebi
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Lenz & Staehelin

Selina Many
Rechtsanwältin, dipl. Steuerexpertin, Loyens & Loeff

Pierre Scheuner
dipl. Steuerexperte, Fürsprecher, Von Graffenried AG Treuhand

Margaux Stanton
MLaw

Victor Palma
MLaw


Autorinnen und Autoren

Publikationsrichtlinien

Neuste Artikel

Beweislast; Beweiswürdigung (StHG; BL; SZ)

2 Steuerpflicht 2.2 INTERKANTONAL Beweislast; Beweiswürdigung(StHG; BL; SZ) Bei der Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes handelt es sich um eine Rechtsfrage. Für die Begründung eines neuen Wohnsitzes müssen zwei Merkmale erfüllt sein: Ein objektives äusseres, der Aufenthalt, sowie ein subjektives inneres, die Absicht dauernden Verbleibens. Nach der Rechtsprechung kommt es auch diesbezüglich nicht auf den inneren Willen, sondern darauf an, welche Absicht objektiv erkennbar ist. Die…
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Demande de révision ; violation des obligations contractuelles du mandataire ; responsabilité propre du contribuable (LIFD ; LHID ; VD)

10 Procédure Demande de révision ; violation des obligations contractuelles du mandataire ; responsabilité propre du contribuable (LIFD ; LHID ; VD) On ne saurait considérer que le résultat de la procédure probatoire menée devant les autorités civiles constitue un fait ou une preuve nouvelle. Cette procédure devait en effet permettre d’établir la violation, par la mandataire du recourant, de ses obligations contractuelles lors de l’établissement de la déclaration d’impôt du…
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Steuervorlagen und soziale «Goodies»

Liebe Leserinnen und Leser Die gelungene Reform der Unternehmenssteuern STAF ist ein starkes Signal, dass die Schweiz auch in Zukunft ein attraktiver Standort sein will. Die Kantone ziehen nach. Der zum Teil hohe Nein-Anteil bzw. die Diskussion in den Par­lamenten zeigt, dass dennoch viel Überzeugungsarbeit zu leisten ist. Der Finanzdirektor Ernst Stocker sprach davon, dass Steuervorlagen mit sozialen «Goodies» abgefedert werden müssen (NZZ vom 2.9.19, S. 13), wenn man Erfolg haben will.…
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Praxis der kantonalen Steuerbehörden bei der Akzeptanz von Rückstellungen

Rückstellungen sind mit Unsicherheiten, Annahmen und Schätzungen behaftet. Die Bildung von Rückstellungen nach handelsrechtlichen Vorschriften beim Rechnungslegungsrecht bei einem Einzelabschluss divergieren zu den steuerrechtlichen Vorschriften. Während im Rechnungslegungsrecht aufgrund der Zulässigkeit von stillen Reserven als Ausdruck des Vorsichtsprinzips eine grosszügige Rückstellungspraxis üblich ist, verlangen das DBG und die kantonalen Steuergesetze eine Begründetheit.…
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Ermessensveranlagung; Tatfrage; Rechtsfrage; Beweislast (DBG; StHG; BS)

10 Verfahrensrecht Ermessensveranlagung; Tatfrage; Rechtsfrage; Beweislast (DBG; StHG; BS) Frei überprüfbare Rechtsfrage ist, ob der Sachverhalt einer Schätzung nach pflichtgemässem Ermessen zugänglich ist. Trifft dies zu, ist zu klären, ob die Vorinstanz eine sachgerechte Bewertungsmethode herangezogen hat. Auch dies ist eine Rechtsfrage. Sachgerecht ist ein Vorgehen, das nachvollziehbar, plausibel, anerkannt ist, in vergleichbaren Fällen verbreitete Anwendung findet, allgemeiner…
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Zustellung; eingeschriebene Post; Abholungseinladung; Beweislast (DBG; StHG; BE)

10 Verfahrensrecht Zustellung; Eingeschriebene Post; Abholungseinladung; Beweislast (DBG; StHG; BE) Ganz allgemein ist eine fehlerhafte Postzustellung nicht zu vermuten, sondern nur anzunehmen, wenn sie aufgrund der Umstände plausibel erscheint. Auf die Darstellung des Adressaten, dass eine fehlerhafte Postzustellung vorliege, ist (nur) abzustellen, wenn seine Darlegung der Umstände nachvollziehbar ist und einer gewissen Wahrscheinlichkeit entspricht, wobei sein guter Glaube zu vermuten ist.…
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Rückerstattung; Verschulden (VStG; ZH)

7 Verrechnungssteuer Rückerstattung; Verschulden (VStG; ZH) Bei fahrlässiger oder unverschuldeter Nichtdeklaration ist die Rückerstattung der Verrechnungssteuer erst dann durch Art. 23 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 VStG ausgeschlossen, wenn hinsichtlich der fraglichen Betreffnisse kein Veranlagungs-, Revisions- oder Nachsteuerverfahren mehr hängig ist – und auch nicht mehr eingeleitet werden kann – und sie deshalb endgültig nicht mehr mit der Einkommens- und der Vermögenssteuer…
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Valeur locative d’un immeuble mis en vente (LHID ; GE)

3 Personnes physiques 3.3 Revenus provenant de la fortune immobilière Valeur locative d’un immeuble mis en vente (LHID ; GE) La LHID prévoit que l’impôt sur le revenu a notamment pour objet la valeur locative de l’habitation du contribuable dans son propre immeuble (art. 7 al. 1 LHID). Cette disposition oblige les cantons à imposer la valeur locative des immeubles et ne leur laisse partant pas de marge de manoeuvre pour déterminer si une valeur locative doit ou non être…
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Teilbesteuerung; Ertrag aus Genossenschaft (StHG; AG)

3 Natürliche Personen 3.2 Einkommen aus beweglichem Vermögen Teilbesteuerung; Ertrag aus Genossenschaft (StHG; AG) Wer Anspruch auf eine allfällige Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung hat (Subjekt der Teilbesteuerung), wird durch das Steuerharmonisierungsgesetz verbindlich festgelegt. Ob Ausschüttungen aus einer Genossenschaft ohne Grundkapital und Anteilscheine als Beteiligungserträge im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Satz 3 StHG zu betrachten sind (Objekt der Teilbesteuerung), wird…
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