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Steuer Revue
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  • praxisnah und fundiert
  • 11 Ausgaben pro Jahr (Doppelnummer im Juli/August)
  • die grösste unabhängige Zeitschrift ihres Fachgebiets, gegründet 1946

Die Steuer Revue erscheint seit 1946 und ist heute die grösste unabhängige Fachzeitschrift für das Steuerwesen in der Schweiz. Die Redaktion um Chefredaktorin Andrea Opel deckt die unterschiedlichsten steuerlichen Praxisfelder ab und bringt ihr umfassendes Fachwissen in fundierten, alltagsrelevanten Abhandlungen und kompakter Berichterstattung über nationale und internationale steuerliche Entwicklungen ein.


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ISSN 1424-0025
Kurzform: StR
Verlag: Cosmos Verlag AG, Muri bei Bern

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Redaktionskommission

Andrea Opel, Chefredaktorin
Prof. Dr. iur., Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern

Stefan Oesterhelt, Stv. Chefredaktor
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner,
Homburger AG

Wolfgang Maute
Dr. iur. HSG, eidg. dipl. Steuerexperte, LL.M. (Int. Taxation),
M Advice AG

Fabian Baumer
lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik

Sirgit Meier
lic. iur., MAS Taxation / LL.M. Tax, Leiterin Geschäftsbereich Recht und Koordination, Steuerverwaltung des Kantons Bern


Ständige redaktionelle Mitarbeiter

Olivier Margraf
lic. iur. HSG, Leiter Rechtsabteilung, Kantonale Steuerverwaltung Thurgau

Lukas Aebi
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Lenz & Staehelin

Selina Many
Rechtsanwältin, dipl. Steuerexpertin, Loyens & Loeff

Pierre Scheuner
dipl. Steuerexperte, Fürsprecher, Von Graffenried AG Treuhand

Margaux Stanton
MLaw

Victor Palma
MLaw


Autorinnen und Autoren

Publikationsrichtlinien

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Einkommensteuerrechtliche Planungen vor dem Wegzug und Zuzug von natürlichen Personen zwischen Deutschland und der Schweiz

Der Umzug aus Deutschland in die Schweiz und umgekehrt ist aufgrund des (noch) bestehenden Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft relativ unproblematisch möglich. Steuerlich hat ein solcher Umzug aber Implikationen, die ohne genaue Planungen und Überlegungen schnell zum Albtraum werden können. Während die Schweiz mit dem Wegzug ihrer Steuerpflichtigen, wenn es sich um natürliche Personen handelt, pragmatisch umgeht und dem Umzug in das Ausland…
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11 Droit pénal fiscal Dénonciation spontanée : conditions formelles ; principe de périodicité ; quotité de l’amende (LIFD ; LHID ; VS) Il est rappelé que le principe de périodicité défend à l’entreprise assujettie à l’impôt sur le bénéfice net de compenser entre eux, à son bon vouloir, les résultats des différentes périodes de calcul. Sur le vu de ces éléments, la perte financière occasionnée par l’absence de déclaration des montants en cause doit être…
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3 Natürliche Personen 3.8 VERMÖGENSSTEUER Kapitalabfindung für künftige Betreuungskosten (StHG; AG) Es entspricht einer mit dem Grundsatz einer Besteuerung des Vermögens nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 127 Abs. 2 BV) übereinstimmenden Auslegung von Art. 13 StHG, die hier zu beurteilende Kapitalleistung für zukünftigen Vermögensschaden mit der Vermögenssteuer zu erfassen. Auch unter den hier gegebenen Umständen ist ein Vermögenswert immer dann anzunehmen, wenn die…
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Rachat par un indépendant suite à un divorce, suivi d’un retrait de capital ; maintien de la prévoyance ; retrait du capital aux fins d’investissement dans l’entreprise ; évasion fiscale (LIFD ; LHID ; LPP ; GE)

3 Personnes physiques 3.6 DÉDUCTIONS / FRAIS D’ACQUISITION DU REVENU Rachat par un indépendant suite à un divorce, suivi d’un retrait de capital ; maintien de la prévoyance ; retrait du capital aux fins d’investissement dans l’entreprise ; évasion fiscale (LIFD ; LHID ; LPP ; GE) Le recourant, après le prononcé de son divorce en février 2004, a versé le 9 mai 2005 un montant de CHF 2 400 000.– à titre de rachat à sa fondation de prévoyance complémentaire. Ce rachat…
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Transparente Behandlung einer Zahnarzt-AG? (StHG; ZH; SH)

3 Natürliche Personen 3.1 EINKOMMEN AUS TÄTIGKEIT Transparente Behandlung einer Zahnarzt-AG? (StHG; ZH; SH) In erster Linie wirft die vorliegende Angelegenheit die Frage auf, ob die Gesellschaft mangels kantonaler, gesundheitsrechtlicher Institutsbewilligung steuerrechtlich transparent zu behandeln sei. Bei der Beurteilung des steuerrechtlichen Verhältnisses zwischen dem Aktionär und seiner Aktiengesellschaft ist praxisgemäss vom Grundsatz der Gestaltungsfreiheit der steuerpflichtigen…
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Verwirkung des Besteuerungsrechts; Verwirkung des Beschwerderechts (StHG; ZH; AR)

2 Steuerpflicht 2.2 INTERKANTONAL Verwirkung des Besteuerungsrechts;Verwirkung des Beschwerderechts(StHG; ZH; AR) Für die Verwirkung des Besteuerungsrechts eines Kantons kommt keine absolute Verwirkungsfrist zum Tragen, nach deren Ablauf die Geltendmachung des Besteuerungsanspruchs selbst bei Unkenntnis ausgeschlossen wäre. Für den Beginn des Fristenlaufs ist vielmehr erforderlich, dass der anspruchsberechtigte Kanton die für die Steuerpflicht massgebenden Tatsachen kennt oder zumindest…
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