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Steuer Revue
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  • praxisnah und fundiert
  • 11 Ausgaben pro Jahr (Doppelnummer im Juli/August)
  • die grösste unabhängige Zeitschrift ihres Fachgebiets, gegründet 1946

Die Steuer Revue erscheint seit 1946 und ist heute die grösste unabhängige Fachzeitschrift für das Steuerwesen in der Schweiz. Die Redaktion um Chefredaktorin Andrea Opel deckt die unterschiedlichsten steuerlichen Praxisfelder ab und bringt ihr umfassendes Fachwissen in fundierten, alltagsrelevanten Abhandlungen und kompakter Berichterstattung über nationale und internationale steuerliche Entwicklungen ein.


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ISSN 1424-0025
Kurzform: StR
Verlag: Cosmos Verlag AG, Muri bei Bern

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Redaktionskommission

Andrea Opel, Chefredaktorin
Prof. Dr. iur., Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern

Stefan Oesterhelt, Stv. Chefredaktor
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner,
Homburger AG

Wolfgang Maute
Dr. iur. HSG, eidg. dipl. Steuerexperte, LL.M. (Int. Taxation),
M Advice AG

Fabian Baumer
lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik

Sirgit Meier
lic. iur., MAS Taxation / LL.M. Tax, Leiterin Geschäftsbereich Recht und Koordination, Steuerverwaltung des Kantons Bern


Ständige redaktionelle Mitarbeiter

Olivier Margraf
lic. iur. HSG, Leiter Rechtsabteilung, Kantonale Steuerverwaltung Thurgau

Lukas Aebi
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Lenz & Staehelin

Selina Many
Rechtsanwältin, dipl. Steuerexpertin, Loyens & Loeff

Pierre Scheuner
dipl. Steuerexperte, Fürsprecher, Von Graffenried AG Treuhand

Margaux Stanton
MLaw

Victor Palma
MLaw


Autorinnen und Autoren

Publikationsrichtlinien

Neuste Artikel

Vermögensbesteuerung; pro rata (StHG; ZH)

Im StHG ist festgelegt, dass eine Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit in einem anderen Kanton als demjenigen des steuerrechtlichen Wohnsitzes für die gesamte Steuerperiode besteht, auch wenn sie im Laufe des Jahres begründet, verändert oder aufgehoben wird. In diesem Fall wird der Wert der Vermögensobjekte im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit vermindert. Im Übrigen werden das Einkommen und das Vermögen zwischen den beteiligten Kantonen in sinngemässer Anwendung…
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Pauschale Steueranrechnung (PStAV; BS)

Für die Bestimmung des Maximalbetrages nach Art. 9 Abs. 4 PStAV sind nur die Erträge mit einzubeziehen, auf welchen in den Partnerstaaten der Schweiz im Einklang mit den anwendbaren DBA Steuern erhoben worden sind; dies entspricht auch dem Sinn des Maximalbetrages: Dabei geht es um die Begrenzung der pauschalen Steueranrechnung auf den Steuerbetrag, der sich ergäbe, wenn es sich beim betreffenden Ertrag um einen Zufluss aus inländischer Quelle handeln würde. Dieser Zweck des…
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Conditions pour une exonération en raison d’un but de service public ou d’utilité publique (LIFD; LHID; GE)

L’exonération d’une personne morale sur la base de l’art. 56 let. g LIFD suppose la réalisation des trois conditions générales cumulatives suivantes: l’exclusivité de l’utilisation des fonds, l’irrévocabilité de l’affectation des fonds et l’activité effective de l’institution conformément à ses statuts. Outre ces trois conditions générales, il faut, conformément au texte de l’art. 56 let. g LIFD, que la personne morale poursuive un but de service public ou…
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Assistance administrative; droit d’être entendu; information des tiers non visés par demande d’assistance administrative mais apparaissant dans données transmises (CDI CH-ES; LAAF; PA)

De manière générale, les CDI ne prévoient pas la participation à la procédure des personnes visées par une procédure d’assistance, ni, a fortiori, celle des personnes qui ne sont pas visées par une demande, mais dont le nom apparaît dans les renseignements que le détenteur transmet à l’Administration fédérale. Ces questions relèvent de la procédure et des garanties offertes par le droit interne de l’Etat requis, qui figurent, pour ce qui concerne la Suisse, dans la LAAF…
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Beiträge an ausländische Vorsorgepläne

Durch die zunehmende Mobilität sind Arbeitnehmende während ihres Erwerbslebens vermehrt in unterschiedlichen Staaten mit verschiedenen Systemen der sozialen Sicherheit tätig. Die Autoren Meier und Stotzer gehen in der Frage nach, wie Beiträge an ausländische Sozialversicherungen bzw. Vorsorgepläne steuerlich zu handhaben sind, wenn das Erwerbseinkommen in der Schweiz besteuert wird.
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Blickpunkt Bundeshaus 4-2020

Sommersession 2020 der eidgenössischen Räte: Die parlamentarische Beratung zur steuerlichen Behandlung von Bussen ist abgeschlossen. National- und Ständerat wollen den nachträglichen Einkauf in die Säule 3a ermöglichen. Neu eingereichte Vorstösse thematisieren unter anderem die Berufskosten im Homeoffice.
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