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Steuer Revue
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  • praxisnah und fundiert
  • 11 Ausgaben pro Jahr (Doppelnummer im Juli/August)
  • die grösste unabhängige Zeitschrift ihres Fachgebiets, gegründet 1946

Die Steuer Revue erscheint seit 1946 und ist heute die grösste unabhängige Fachzeitschrift für das Steuerwesen in der Schweiz. Die Redaktion um Chefredaktorin Andrea Opel deckt die unterschiedlichsten steuerlichen Praxisfelder ab und bringt ihr umfassendes Fachwissen in fundierten, alltagsrelevanten Abhandlungen und kompakter Berichterstattung über nationale und internationale steuerliche Entwicklungen ein.


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ISSN 1424-0025
Kurzform: StR
Verlag: Cosmos Verlag AG, Muri bei Bern

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Redaktionskommission

Andrea Opel, Chefredaktorin
Prof. Dr. iur., Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern

Stefan Oesterhelt, Stv. Chefredaktor
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner,
Homburger AG

Wolfgang Maute
Dr. iur. HSG, eidg. dipl. Steuerexperte, LL.M. (Int. Taxation),
M Advice AG

Fabian Baumer
lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Vizedirektor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Leiter Hauptabteilung Steuerpolitik

Sirgit Meier
lic. iur., MAS Taxation / LL.M. Tax, Leiterin Geschäftsbereich Recht und Koordination, Steuerverwaltung des Kantons Bern


Ständige redaktionelle Mitarbeiter

Olivier Margraf
lic. iur. HSG, Leiter Rechtsabteilung, Kantonale Steuerverwaltung Thurgau

Lukas Aebi
Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Lenz & Staehelin

Selina Many
Rechtsanwältin, dipl. Steuerexpertin, Loyens & Loeff

Pierre Scheuner
dipl. Steuerexperte, Fürsprecher, Von Graffenried AG Treuhand

Margaux Stanton
MLaw

Victor Palma
MLaw


Autorinnen und Autoren

Publikationsrichtlinien

Neuste Artikel

Praxisfragen beim mehrwertsteuerrechtlichen Meldeverfahren

Das Meldeverfahren im Mehrwertsteuerrecht besitzt eine hohe praktische Bedeutung, birgt jedoch auch einige Fallstricke und Unklarheiten. Entsprechend wichtig ist die Berücksichtigung der Auswirkungen des Meldeverfahrens im Rahmen der Steuerplanung und der Vertragsgestaltung. Vogelsang bespricht diese Fragen aus Sicht der Praxis und zeigt mögliche Problemfelder sowie Lösungen auf.
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Abschaffung der Stempelabgaben

Der Bundesrat befürwortet die Abschaffung der Emissionsabgabe sowie der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen. Die übrigen Stempelabgaben will er aus finanzpolitischen Gründen beibehalten. Baumer kommentiert diesen Positionsbezug, der im Rahmen einer parlamentarischen Initiative erfolgte, die voraussichtlich in der Wintersession 2020 vom Nationalrat behandelt werden wird.
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Blickpunkt Bundeshaus 1-2021

Herbstsession 2020 der eidgenössischen Räte: Der Nationalrat lehnt die Volksinitiative «99%» ab und unterstützt die Digitalisierung der Steuerverfahren. Der Ständerat will «Food Waste» mit steuerlichen Massnahmen bekämpfen. Verschiedene «Covid-bedingte» Vorstösse wurden neu eingereicht.
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Transformation raison individuelle en personne morale; délai de blocage; moment de réalisation du revenu (LIFD; LHID; VD)

En juin 2011 (inscription au registre du commerce du canton de Vaud le 21 juin 2011), l’intimé a transformé sa raison individuelle en société anonyme et celle-ci est restée assujettie en Suisse. Cette transformation, c’est-à-dire le transfert de l’entier des actifs et des passifs dans la société anonyme nouvellement créée, en application de l’art. 19 al. 1 let. b LIFD, n’entraîne donc en principe pas d’imposition des réserves latentes de la raison individuelle,…
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Null-Veranlagung; geldwerte Leistungen; Rechtsschutzinteresse (DBG; StHG; SG)

Ergibt sich aufgrund der Verlustverrechnung nach Art. 67 DBG oder Art. 25 Abs. 2 StHG eine Nullveranlagung, fehlt es der steuerpflichtigen Person nach ständiger bundesgerichtlicher Rechtsprechung in der Folge an einem Feststellungs- oder einem andersartigen Rechtsschutzinteresse, das sie zur Anfechtung des Entscheids berechtigen könnte. Die Höhe des für die Nachfolgeperiode massgebenden verbleibenden Verlustvortrags ist in den Nachfolgeperioden zu prüfen, in denen ein steuerbarer Gewinn…
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Steuerliche Auswirkungen der Aktienrechtsrevision

Während viele Aspekte der am 19. Juni vom Parlament verabschiedeten Aktienrechtsrevision das Steuerrecht nicht direkt tangieren, wirken sich gewisse Änderungen unmittelbar steuerrechtlich aus, weshalb im Rahmen der Revision insbesondere im Zusammenhang mit dem Aktienkapital in Fremdwährung und dem Kapitalband auch einige steuergesetzliche Anpassungen vorgenommen worden sind. Michael Bertschinger und Marco Mühlemann stellen die wesentlichsten steuerlich relevanten Änderungen vor.
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Sitzverlegung einer in Liquidation gehenden Gesellschaft (StHG; ZH; ZG)

Spätestens seit Beginn des Jahres 2010, d. h. noch Monate vor der Sitzverlegung der Gesellschaft, war klar, dass ihr wesentlicher Zweck allein noch in der Liquidation des wesentlichen Vermögensbestandteils bestand. Die damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten hatten keinen massgebenden Bezug zum neuen Sitzkanton. Der von der Beschwerdeführerin vollzogene Sitzwechsel in den Kanton Zug war in steuerlicher Hinsicht unbeachtlich und die Steuerhoheit des Kantons Zürich hat auch darüber…
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