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Steuer Revue

Fachartikel aus der Ausgabe 9/2020

Beiträge an ausländische Vorsorgepläne

Durch die zunehmende Mobilität sind Arbeitnehmende während ihres Erwerbslebens vermehrt in unterschiedlichen Staaten mit verschiedenen Systemen der sozialen Sicherheit tätig. Die Autoren Meier und Stotzer gehen in der Frage nach, wie Beiträge an ausländische Sozialversicherungen bzw. Vorsorgepläne steuerlich zu handhaben sind, wenn das Erwerbseinkommen in der Schweiz besteuert wird.
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Blickpunkt Bundeshaus 4-2020

Sommersession 2020 der eidgenössischen Räte: Die parlamentarische Beratung zur steuerlichen Behandlung von Bussen ist abgeschlossen. National- und Ständerat wollen den nachträglichen Einkauf in die Säule 3a ermöglichen. Neu eingereichte Vorstösse thematisieren unter anderem die Berufskosten im Homeoffice.
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Abgrenzung zur Liebhaberei; Beurteilungsmethode (DBG; StHG; ZH)

Die erforderliche Gewinnstrebigkeit setzt sich aus der generellen Gewinngeeignetheit des Vorgehens (objektives Element) und der individuellen Gewinnerzielungsabsicht der betreffenden Person (subjektives Element) zusammen. Abgesehen von Aktivitäten, die von vornherein offensichtlich ungeeignet sind, einen Gewinn zu generieren, wird die Anerkennung als selbständige Erwerbstätigkeit in der Regel erst dann verweigert, wenn aufgrund der Beobachtung einer Tätigkeit über mehrere Geschäftsjahre…
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Qualification de revenu imposable ou de donation exonérée (LIFD; LHID; VS)

C’est sans arbitraire que l’autorité précédente a jugé que les faits à sa disposition ne permettaient pas d’admettre l’existence d’une donation. Certes, les recourants ont produit un contrat de donation. Toutefois, ce contrat, qui est rédigé en azéri et en anglais, est soumis au droit azerbaïdjanais, si bien qu’on ne saurait d’emblée faire référence à la notion de donation prévue par le CO. En tout état de cause, même en application de la jurisprudence relative à…
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Abgrenzung Unterhalt/wertvermehrende Aufwendungen; Nachholen von Abzügen; Behandlung von Energiesparkosten (StHG; SG)

Die harmonisierungsrechtliche Koordination lässt keine Schnittmenge zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Kosten zu. Im Ergebnis müssen die Aufwendungen im Zusammenhang mit Grundstücken ‒ soweit es sich nicht um Lebenshaltungskosten handelt, die als solche von vornherein nicht abzugsfähig sind ‒ unter dem einen oder anderen Titel zum Abzug zugelassen werden. Lagen nach dem Recht der betreffenden Steuerperiode Unterhaltskosten vor, wurde der Abzug aus tatsächlichen Gründen…
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Zuständigkeit zur Veranlagung der direkten Bundessteuer; Zuständigkeit für verjährungsunterbrechende Massnahmen (DBG; NW)

Die Massgeblichkeit des Wohnsitzes am Ende der Steuerperiode oder der Steuerpflicht erfasste im Anwendungsbereich von Art. 216 Abs. 1 DBG 1990 namentlich auch die Kapitalleistungen aus Vorsorge. Der örtlich zuständige Kanton ist im Sinne eines «Pflichtrechts» ebenso verpflichtet wie berechtigt, die Veranlagung und später den Bezug der direkten Bundessteuer vorzunehmen. Wird ein anderer als der zuständige Kanton tätig, so fehlt diesem die von der Verfassung vorgegebene Zuständigkeit,…
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