Fachartikel aus der Ausgabe 7-8/2018
Kapitaleinlageprinzip
Liebe Leserinnen und Leser Im Rahmen der Steuervorlage 17 wird erneut über das Kapitaleinlageprinzip (KEP) diskutiert. Es wurde schon viel polemisiert, vom Volk via Volksabstimmung angenommen, bald danach im Parlament wieder diskutiert und dabei fast wieder aufgeweicht bzw. abgeschafft und hat den Ruf eines Bundesrates ramponiert. KEP ist aber eigentlich eine logische und gerechte Regelung. Einfach erklärt: Bringt ein Aktionär Kapital in eine Gesellschaft ein, zum Beispiel im Rahmen einer…
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Opportunitäten der deutschen Investmentsteuerreform 2018 für Anleger und Anbieter
Die Autoren Buck und Maute erörtern die deutsche Investmentsteuerreform 2018 im Hinblick auf Opportunitäten für in Deutschland steuerpflichtige Ableger, von welchen auch Banken und Anbieter von Fonds bzw. ETFs, strukturierten Produkten und Lebensversicherungen in der Schweiz und in Liechtenstein profitieren.
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Innovationsprojekt der Steuerverwaltung Obwalden
Nufer liefert einen Befund zur Implementierung der neuen und vollständig webbasierten Steuerdeklarationslösung ohne Unterschrift im Kanton Obwalden.
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Blickpunkt Deutschland
Aus Anlass der Fussball-Weltmeisterschaft in Russland wollen wir Ihnen ein interessantes und teils überraschendes Urteil aus der Fussball-Welt präsentieren. Dass der Blick über den «Tellerrand» eines Urteils lohnen kann, zeigt deren mögliche Ausstrahlkraft auf die Besteuerung von Kryptowährungen (Gliederungspunkt 2.). 1 Privater Weiterverkauf von Fussballtickets ist kein steuerpflichtiges Veräusserungsgeschäft (Spekulationsgeschäft) Mit Entscheidung vom 2.3.2018 (5 K 2508/17,…
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MWST Rechtsprechung 3-2018
Rechtsprechungsübersicht des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Mehrwertsteuer (3. Übersicht 2018)
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Privatentnahme eines Grundstückes; Bestimmung des Verkehrswertes Tätigkeit (DBG; ZG)
Auseinandersetzung des Bundesgerichts mit der Beweislastverteilung betreffend Entwicklung von Verkehrswerten. Im Ergebnis: Annahme eines Liebhaberpreises durch die Vorinstanz, welche nicht willkürlich ist. Bundesgerichtsurteil vom 12. März 2018 (2C_181/2018) Sachverhalt: A. Die Eheleute A. und B. (nachfolgend: die Steuerpflichtigen) haben steuerrechtlichen Wohnsitz in U./ZG. Sie halten in ihrem Privatvermögen 51 bzw. 49 Prozent der Aktien der C. AG, deren Sitz sich ebenfalls in U./ZG…
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Frais d’entretien d’immeuble; contrats d’entretien du chauffage et du système de traitement d’eau (LIFD; LHID; FR)
La part afférente aux frais de maintenance du système de chauffage ne saurait être déductible, en application de l’art. 1 al. 2 let. c OFIP. De surcroît, cette dépense ferait partie des frais accessoires que le bailleur, en cas de location de l’immeuble, pourrait faire supporter au locataire (cf. art. 5 al. 2 let. g OBLF). Dans le cas des recourants, qui occupent leur immeuble en propre, elle n’est donc pas susceptible d’être déduite de leur revenu. Les réparations effectuées…
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Monistisches System; Ersatzwert bei der Grundstückgewinnsteuer; nicht berücksichtigter Geschäftsverlust (StHG; BL)
Vorliegend hat die Berücksichtigung des Verkehrswerts vor zwanzig Jahren (als Ersatzwert bei der Grundstückgewinnsteuerberechnung) dazu geführt, dass der Grundstückgewinn mit CHF 2 049 216.05 viel niedriger als der handelsrechtlich ermittelte Grundstückgewinn (d. h. CHF 7 220 944.–) ausfiel. Der im Veräusserungsjahr 2012 erzielte Geschäftsverlust konnte aus diesem Grunde bei der Grundstückgewinnsteuer nicht vollständig verrechnet werden. Im Streit steht, ob der…
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Anlagekosten; verbuchte, aber nicht bezahlte Aufwendungen; nachträgliche Korrektur (StHG; ZH)
Damit Anlagekosten bei der Grundstückgewinnsteuer als gewinnmindernd geltend gemacht werden können, ist erforderlich, dass es sich um solche wertvermehrende Kosten handelt, welche der Veräusserer effektiv aufgewendet hat. Die Auffassung der Vorinstanz, dass unbezahlt gebliebene Kosten Dritter bei der Grundstückgewinnsteuer nicht anrechenbar sind und nur solche Aufwendungen angerechnet werden können, die auch tatsächlich bezahlt wurden, ist nicht zu beanstanden. In aller Regel werden in…
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Verwandtschaftsgrad; gemeinsamer Haushalt: Kriterien (AG)
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird im Kanton Aargau nach dem Verwandtschaftsgrad der steuerpflichtigen Person zur erblassenden, schenkenden oder zuwendenden Person berechnet. In die Klasse 1 gehören Personen, die mit der zuwendenden Person während mindestens 5 Jahren in Wohngemeinschaft (gleicher Wohnsitz) gewohnt haben. Ob während fünf Jahren ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde, ist eine Tatfrage. Dagegen ist eine Rechtsfrage, ob die Vorinstanz von einem richtigen Verständnis…
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Erforderlichkeit einer Nachfrist für Vollmachtseinreichung (StHG; ZH)
Überspitzter Formalismus als besondere Form der Rechtsverweigerung liegt vor, wenn für ein Verfahren rigorose Formvorschriften aufgestellt werden, ohne dass die Strenge sachlich gerechtfertigt wäre, wenn eine Behörde formelle Vorschriften mit übertriebener Schärfe handhabt oder an Rechtsschriften überspannte Anforderungen stellt und den Rechtsuchenden den Rechtsweg in unzulässiger Weise versperrt. Überspitzter Formalismus ist nur gegeben, wenn die strikte Anwendung der Formvorschriften…
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Régularité de la notification de la décision sur réclamation; bonne foi; domicile fiscal; centre des intérêts personnels (LIFD; LHID; FR)
Pour être régulière, la notification doit intervenir à l’adresse indiquée par la partie elle-même à l’autorité ou, si elle en a indiqué plusieurs, à l’une de celles-ci, mais toujours la même. L’adresse de notification n’a pas forcément à être le domicile du destinataire. A défaut de notification à l’adresse indiquée, la notification est irrégulière. Il en va de même lorsque l’administré a un mandataire connu de l’autorité, et que celle-ci notifie…
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Schulderlass; Beweislastverteilung (DBG; StHG; AR)
Verzichtet eine Bank gegenüber einem Privatkunden auf Forderungen, handelt es sich um einen Einkommenszufluss gemäss Art. 16 Abs. 1 DBG. Soweit Schulden geschäftlich sind, ist ihr Erlass vom Begünstigten als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 18 DBG zu versteuern. Die Steuerbehörde muss die Tatsachen nachweisen, die einen Forderungsverzicht durch die Bank nahelegen. Kann sie dafür ausreichende Indizien vorbringen, so haben die Steuerpflichtigen Umstände…
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