Abhandlungen
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Zusatzabzug für F&E nach Art. 25a StHG
Der Bundesgesetzgeber wollte mit Art. 25a StHG eine niederschwellige steuerliche Inputförderung einführen; indessen ist der Abzug mit erheblichen Dokumentationspflichten verbunden und die Kantone stellen (zu) hohe Anforderungen an qualifizierende F&E-Projekte. Livio Bucher präsentiert eine Auslegeordnung und zeigt Schwachstellen und Schwierigkeiten aus der Praxis auf.
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Vermittlerbegriff bei der Umsatzabgabe
Der Begriff der “Vermittlung” im Recht der Umsatzabgabe bleibt auch nach zwei wichtigen Urteilen von 2021 unbestimmt: Er wird mehrfach und jeweils mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Stefan Oesterhelt und Miriam Kämpf analysieren die verschiedenen Verwendungsweisen, stellen sie einander gegenüber und zeigen offengebliebene Fragen in der Praxis auf.
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Neuregelung der Berufskosten
Unselbstständig Erwerbstätige sollen künftig wählen können, ob sie ihre Berufskosten pauschal oder effektiv geltend machen wollen. Sirgit Meier und Jennifer Herren analysieren die Vorlage zur Neuregelung der Berufskosten, die bis zum 4. April in der Vernehmlassung ist.
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Revision Rentenbesteuerung Säule 3b
Durch die Reform der Rentenbesteuerung wird der angemessenen Berücksichtigung der ökonomischen Grundlagen im Bereich der Einkommensbesteuerung von periodischen Leistungen wieder zum Durchbruch verholfen. Peter Lang gibt einen Überblick der Neugestaltung des Reformpakets.
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Kreisschreiben 29c zum Kapitaleinlageprinzip
Das neue KS 29c zum Kapitaleinlageprinzip ist die Folge der am 1.1.2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsrevision. Stefan Oesterhelt und Susanne Schreiber zeigen die vorgenommenen Anpassungen und Aktualisierungen insbesondere betreffend das Kapitalband gegenüber KS 29b mit praktischen Beispielen auf.
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Zur Zulässigkeit von Reichensteuern
Die Vorkommnisse der letzten Jahre haben dazu geführt, dass vermehrt über Sondersteuern für Reiche zwecks Finanzierung der entstandenen Kosten diskutiert werden. Andrea Opel legt dar, über welche Modelle von Reichensteuern aktuell diskutiert wird und zeigt die geltenden verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf, die bei der Ausgestaltung solcher Steuerlasten zu beachten sind.
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Abgrenzung von Gründeraktien gegenüber Mitarbeiteraktien
Die Abgrenzung von Mitarbeiteraktien gegenüber Gründeraktien ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da eine Umqualifikation von steuerbarem Kapitalgewinn in steuerbares Erwerbseinkommen bei Gründeraktien nicht möglich ist. Stefan Oesterhelt und Susanne Schreiber beleuchten die weitreichenden Folgen der Einteilung und zeigen anhand praktischer Beispiele mögliche Konstellationen auf.
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Härtefallklauseln beim Eigenmietwert
Andrea Opel und Stefan Oesterhelt analysieren das italienischsprachige Bundesgerichtsurteil zur Tessiner Härtefallregelung bei der Eigenmietwertbesteuerung und loten die Bedeutung dieses Entscheids für andere kantonale Härtefallregelungen aus.
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Der Immobilienbetrieb im steuerlichen Umstrukturierungsrecht
Bei der Abspaltung von Immobilien aus operativen Unternehmenseinheiten sowie bei Ausgliederungen, Konzernübertragungen und Umwandlungen spielt die Qualifikation von Immobilienvermögen als “Betrieb” im Sinne des Steuerrechts eine Rolle für die Steuerneutralität. Die Vielzahl unterschiedlicher kantonaler Praxen zum Immobilienbetrieb nehmen Manuel Dubach und Fabian Duss zum Anlass für eine detaillierte Analyse sowohl der Begriffe wie auch der…
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EMRK-widrige Ehegattenbesteuerung?
Die Familienbesteuerung in der Schweiz weist verschiedene Angriffsflächen auf. Andrea Opel und Stefan Oesterhelt diskutieren mit Blick auf einschlägige Rechtsprechung die vom Bundesgericht noch nicht geprüfte Vereinbarkeit des geltenden Schweizer Systems mit dem Diskriminierungsverbot der EMRK.
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Vorwort Schwerpunktausgabe Steuerjustiz
Vorwort von Thomas Stadelmann zur Schwerpunktausgabe Steuerjustiz 12/2022
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Wie entsteht ein steuerrechtliches Urteil des Bundesgerichts?
Selbst für prozesserfahrene Rechtsanwältinnen und Steuerberater ist das Bundesgericht eine Art Blackbox: Moritz Seiler bringt Licht in das Innenleben und die Abläufe dieser mysteriösen Maschinerie und beschreibt, was zwischen der Eingabe der Beschwerde und des Kostenvorschusses und dem Urteil und der Rechnung für die Gerichtskosten geschieht.