Abhandlungen
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Ort der Leistungserbringung bei grenzüberschreitenden mehrwertsteuerlichen Sachverhalten Schweiz/Deutschland
Die mehrwertsteuerlichen Aspekte der EU-Adresspflicht in der neuen EU-Lebensmittelverordnung 1169/2011 für Schweizer Lebensmittelexporteure am Beispiel Schweiz – Deutschland
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Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Recht der direkten Steuern – ein schweizerischer Anachronismus?
Es erscheint je länger desto mehr fragwürdig, ob die schweizerische Unterscheidung der beiden Straftatbestände Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Recht der direkten Steuern wirklich haltbar ist.
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Substanzerfordernis im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Verrechnungssteuer im internationalen Konzernverhältnis
Bei der Ausschüttung von Dividenden an ausländische Muttergesellschaften stellt sich aus Schweizer Sicht die Frage nach deren ausreichender Substanz: Kann die Empfängergesellschaft den geforderten Substanznachweis nur ungenügend erbringen, wird ihr die Abkommensberechtigung abgesprochen und die Rückerstattung verweigert.
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Emissionsabgaben trotz steuerbefreitem fusionsähnlichem Zusammenschluss
Im Entscheid 2C_1001/2014 kommt das Bundesgericht implizit zum Schluss, dass die Befreiung der Emissionsabgabe bei Quasifusionen lediglich dann nicht gilt, wenn eine Abnahmeumgehung vorliegt. Im besprochenen Fall wurde eine solche bejaht, obwohl sich Argumente finden liessen, dass die Transaktion weder ungewöhnlich noch ausschliesslich fiskalisch motiviert war.
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La Procédure de déclaration en matière d’impôt anticipé
Depuis quelques années, le droit suisse relatif à l’impôt anticipé prévoit une procédure de déclaration des dividendes au sein d’un groupe, en lieu et place du paiement suivi du remboursement de l’impôt.
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Beneficial ownership und Dividendenarbitrage
Wer Schweizer Aktien vollständig mit derivativen Finanzinstrumenten absichert, qualifiziert sich u. U. nicht als beneficial owner der Dividendenzahlungen. Dies hat zur Folge, dass die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividendenzahlungen verweigert wird.
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Natürliche Vermutungen im Recht der direkten Steuern
Natürliche Vermutungen wirken sich bei der Beweiswürdigung aus, indem sie den Schluss von Indizien auf einen nicht direkt bewiesenen Sachumstand erlauben. Sie führen zwar nicht zu einer Umkehr der Beweislast, wirken sich aber im Ergebnis sehr ähnlich aus. Denn die beweisbelastete Person hat die Indizien als Vermutungsbasis zu beweisen, wogegen der Beweisgegner den Gegenbeweis erbringen…
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Zuständige Behörde zur Erteilung von Rulings – Kehrtwende des Bundesgerichts
Zuständig für die Erteilung von Rulings im Bereich der direkten Bundessteuer ist ausschliesslich die zuständige kantonale Behörde. Die Zustimmung der ESTV ist nicht erforderlich. Ein ausschliesslich von der ESTV unterzeichnetes Ruling betreffend direkte Bundessteuer ist für den Kanton grundsätzlich nicht bindend.
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Branchenbezogene Berufsbildungsfonds – Quo vadis?
Mit den eidgenössischen, branchenbezogenen Berufsbildungsfonds im Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) wollte der Gesetzgeber die Wirtschaft zur Mitfinanzierung der Aufwendungen für die berufliche Ausbildung und die berufsbezogene Weiterbildung verpflichten. Nach diesem Konzept können die zuständigen Berufsverbände – im BBG «Organisationen der Arbeitswelt» genannt – dem Bundesrat beantragen, ihren Berufsbildungsfonds allgemeinverbindlich erklären zu lassen.
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Periodengerechte und periodenfremde Korrekturen der Jahresrechnung
Die handelsrechtlichen Bewertungs- und Bilanzierungsnormen bilden Grundlage und Richtschnur für die steuerliche Gewinn- bzw. Einkommensermittlung, soweit das Steuerrecht keine hiervon abweichenden Vorschriften enthält (Massgeblichkeitsprinzip). In der Praxis stellt sich regelmässig die Frage, welche Auswirkungen periodengerechte oder periodenfremde Korrekturen der Jahresrechnung auf die steuerliche Gewinn- bzw. Einkommensermittlung haben.
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Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und der Schweiz
Liechtenstein und die Schweiz sind seit Ende des ersten Weltkriegs durch zahlreiche bilaterale Verträge eng miteinander verbunden. Der insbesondere durch den Zollvertrag von 1923 sowie den Währungsvertrag von 1980 umgesetzte gemeinsame Wirtschafts- und Währungsraum fördert die wirtschaftlichen Verflechtungen der beiden Länder, die seither in umfassenden real- und finanzwirtschaftlichen Beziehungen zueinander stehen. Liechtenstein und die Schweiz…
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Einsatzszenarien von liechtensteinischen Stiftungen und stiftungsähnlichen Zweckvermögen unter dem neuen DBA Schweiz – Liechtenstein
Am 10. Juli 2015 wurde das lang erwartete Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein von den Verhandlungsparteien unterzeichnet. Gemäss Medienmitteilung des schweizerischen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen vom 10. Juli 2015 soll es ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten.