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Zusatzabzug für F&E nach Art. 25a StHG

Der Bundesgesetzgeber wollte mit Art. 25a StHG eine niederschwellige steuerliche Inputförderung einführen; indessen ist der Abzug mit erheblichen Dokumentationspflichten verbunden und die Kantone stellen (zu) hohe Anforderungen an qualifizierende F&E-Projekte. Livio Bucher präsentiert eine Auslegeordnung und zeigt Schwachstellen und Schwierigkeiten aus der Praxis auf.

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