Zum Inhalt springen
Zusatzabzug für F&E nach Art. 25a StHG

Zusatzabzug für F&E nach Art. 25a StHG

Der Bundesgesetzgeber wollte mit Art. 25a StHG eine niederschwellige steuerliche Inputförderung einführen; indessen ist der Abzug mit erheblichen Dokumentationspflichten verbunden und die Kantone stellen (zu) hohe Anforderungen an qualifizierende F&E-Projekte. Livio Bucher präsentiert eine Auslegeordnung und zeigt Schwachstellen und Schwierigkeiten aus der Praxis auf.

Livio Bucher

Dr. iur., LL.M., dipl. Steuerexperte, Bucher Tax AG, Luzern

Erschienen in folgender Publikation:

Zusatzabzug für F&E nach Art. 25a StHG
Ausgabe
Seite(n)
354-366

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».