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Zulässiger Diskont bei Wandeldarlehen

Zulässiger Diskont bei Wandeldarlehen

Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Wandeldarlehen sind in der Schweiz suboptimal. Nach bisheriger Praxis war der Diskont bei klassischen Wandeldarlehen nur dann verrechnungs- und einkommenssteuerfrei, wenn er nicht grösser als 20% war. Diese Schwelle wurde neu auf 33,33% angehoben. Oesterhelt diskutiert die neue Praxismitteilung der ESTV im Detail und arbeitet heraus, inwiefern diese weitere Probleme schafft.

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner, Homburger AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Zulässiger Diskont bei Wandeldarlehen
Ausgabe
Seite(n)
557–566

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