
Name: Hugo Casanova
Beruf/Position: aKantonsrichter und aTitularprofessor der Universität Freiburg; seit einigen Jahren im Ruhestand
Familie: verheiratet, vier Kinder, drei Grosskinder
Hobbys: Aktivitäten im Familien- und Freundeskreis, Kultur, Wandern, Reisen, vielfältige Lektüre, …
«Manchmal weht einem in der Justiz ein roher Wind entgegen …»
Warum wurden Sie Steuerrichter? Was wären Sie sonst geworden?
Nach ersten Berufserfahrungen als Werkstudent und Abschluss des Rechtsanwaltsexamens sowie des Doktorats liebäugelte ich einen Moment mit einer Anwaltstätigkeit in der Versicherungsbranche. Ich blieb jedoch stets offen für viele der unzähligen Berufswege, welche eine solche Ausbildung eröffnet. So ergriff ich vorerst die Gelegenheiten, teilzeitlich einerseits als Mitautor des neuen Präjudizienkommentars zum Schweizerischen Obligationenrecht (Hrsg.: Prof. Dr. iur. Peter Gauch) und andererseits als Gerichtsschreiber am Kantonsgericht Freiburg tätig zu sein. Später weckte ein interessanter Gedankenaustausch mit einem nebenamtlichen Steuerrichter mein besonderes Interesse für den sehr interdisziplinären Bereich des Steuerrechts. So habe ich mich – als Parteiloser – erfolgreich für das Präsidium der Kantonalen Steuerrekurskommission und später des Kantonalen Steuergerichtshofes beworben. Dass ich als Dozent an der Universität Freiburg (Wahlfach Steuerrecht) sowie später am Schweizerischen Institut für Steuerlehre (SIST; Kalaidos-Fachhochschule) auch noch eine nebenamtliche Lehrtätigkeit aufnehmen konnte, war natürlich ein Glücksfall. Ich empfand es als äusserst spannend und wertvoll, die Synergieeffekte zwischen der richterlichen Tätigkeit einerseits und der fachspezifischen Lehre sowie der berufsbezogenen wissenschaftlichen Tätigkeit andererseits nutzen zu können. So hatte ich also für Jahrzehnte einen echt faszinierenden Beruf.1
Trotzdem will ich es nicht verhehlen: Ein grosser Traumberuf war auch und blieb bis heute jener eines Karikaturisten (auf den ich allerdings schon mangels zeichnerischen Talents verzichten musste).
Leben Sie für das Steuerrecht?
Es gibt Wichtigeres im Leben. Ich denke da an eine umfassende persönliche Entfaltung, Familie und Freundschaften, allgemeines Engagement für ethische Werte usw.
Was bringt Sie auf die Palme?
Dass das (statistische) Kriterium der steuerbaren Einkommen und Vermögen für Zwecke gebraucht wird, für die es nicht oder nur beschränkt geeignet ist. So wird in einer Studie des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern2 auf dieser Basis festgehalten, die Einkommensungleichheit in der Schweiz sei seit hundert Jahren konstant geblieben und die Vermögenseinkommen machten weiterhin stabil 10% des gesamten Einkommens der privaten Haushalte in der Schweiz aus. Meines Erachtens kann es jedoch als notorisch gelten, dass die steuerbaren Einkommen und Vermögen nicht immer der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen entsprechen. Die Gründe dafür sind vielseitig: steuerbefreite Einkommen (z. B. Kapitalgewinne) oder steuerbegünstigte Einkommens- und Vermögensbestandteile (z. B. Liegenschaften, Vorsorgeelemente, besondere Abzugsregelungen, legale rechtliche Konstrukte usw.), aber auch Steuerhinterziehung.
Was macht einen erfolgreichen Richter aus?
Der «Erfolg» einer Richterperson lässt sich bis zu einem gewissen Grad (statistisch) nach der Anfechtungsquote sowie der Bestätigung oder Aufhebung der Urteile bewerten, für welche sie die (Mit-)Verantwortung trägt. Das alleine kann es jedoch nicht sein. Massgebend für eine qualitativ gute (und somit «erfolgreiche») Richterpersönlichkeit sind viele Aspekte: vor allem der Respekt vor den Parteien, aber ebenso vor dem Gesetzgeber, dessen Wille zu beachten und durchzusetzen ist. Fühlen sich alle Prozessbeteiligten ernst genommen? Wurde der Fall in tatsächlicher Hinsicht gründlich untersucht und rechtlich kompetent beurteilt? Wurde das Verfahren ohne unnötigen Formalismus und effizient erledigt? Konnte ein Klima geschaffen werden, welches die Akzeptanz des Urteils begünstigt? Es gilt ja, was einer meiner hoch geschätzten Lehrer, Prof. Dr. Bernhard Schnyder, uns schon im ersten Studienjahr nahelegte: «Justice must not only be done, it must be seen to be done.»
Hatten Sie auch mal die Nase voll von Ihrer beruflichen Tätigkeit?
Nicht gerade «die Schnauze voll», aber doch Unverständnis und Ärger. So etwa, wenn ein Bürger, der (ohne eine fachkundige Vertretung in Anspruch nehmen zu müssen und wohl auch dank der Offizialmaxime) mit seiner laienhaft formulierten Beschwerde am Kantonsgericht vollumfänglich obsiegt hat, dem zuständigen Richter kurze Zeit später entgegenhält, ein Gericht könne ja gar nicht unabhängig sein, weil die Saläre vom Staat bezahlt würden. Oder wenn Prozessbeteiligte sich – leider zunehmend häufig – nicht bewusst sind oder nicht beachten wollen, dass sie ein Mindestmass an Anstand gegenüber allen Prozessbeteiligten wahren sowie die demokratischen Institutionen respektieren sollten.
Wen möchten Sie unbedingt auf ein Feierabendbier treffen?
Besonders gerne hätte ich mich in solch einem lockeren Rahmen mit Dick Marty unterhalten, der leider Ende 2023 verstorben ist. Der ehemalige Staatsanwalt und FDP-Ständerat des Kantons Tessin, Sonderberichterstatter für den Europarat und Präsident der Menschenrechtkommission war eine äusserst kompetente, unabhängige und engagierte Persönlichkeit.
Wenn Sie drei Wünsche frei hätten, welche wären das?
Mit Blick auf das Weltgeschehen habe ich oft geteilte Wünsche. Schon seit langer Zeit und heute erst recht. Auf den amerikanischen Schriftsteller Carl Sandburg zurückgehend: «Sometime they’ll give a war and nobody will come.»3, «Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin.». Mit Mani Matter gemäss seinem Song «Dene wos guet geit, giengs besser, giengs dene besser, wos weniger guet geit.» Und wie Uta Bellion: «Lass mir die Hoffnung für die Augenblicke, in denen ich machtlos bin …»4
Welches Buch lesen Sie gerade?
Martin Suter, Melody.
Gibt es etwas, das Sie extrem nervt im Steuerbereich?
Einerseits wird die Qualität der Gesetzgebung zunehmend schlechter (langsam, immer komplizierter, manchmal unklar und inhaltlich wenig ausgereift). Andererseits hat die Steuergerechtigkeit in Politik und Forschung leider immer noch nicht den umfassenden Stellenwert, der ihr zukommen müsste. Wenn ein renommierter Banker lautstark verkünden kann, dass «nur Dumme» Steuern zahlen,5 dann hat das Steuersystem offensichtlich ein Gerechtigkeitsproblem. Auch wenn seither einige Verbesserungen realisiert wurden, besteht immer noch Handlungsbedarf. Dabei werden wohl auch dem deutlich mächtiger gewordenen Lobbyismus gewisse Grenzen gesetzt werden müssen. Hauptziel muss es sein, dass alle rechtsgleich gemäss ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Steuern bezahlen, wie es in Art. 127 Abs. 2 BV vorgesehen ist. Dadurch könnten die Tarife für alle deutlich gesenkt werden.
Fussnoten
Siehe dazu auch Hugo Casanova, «(Steuer-)Richterin oder Richter – ein Traumberuf?», in: Mäusli-Allenspach/Beusch (Hrsg.), Steuern und Recht – Steuerrecht! Liber amicorum für Martin Zweifel, Helbing Lichtenhahn Verlag, Basel 2013, S. 313 ff.
Dr. Melanie Häner-Müller, Nina Kalbermatten MA, Nadja Koch BA und Prof. Dr. Christoph A. Schaltegger, «Verteilungsradar: Einkommens- und Vermögensungleichheit in der Schweiz», IWP POLICY PAPERS 11/2024, No 23.
«The People, Yes», 1936.
In: Jürg Buess, «Gedanken zur Hoffnung», Buchverlag Basler Zeitung 1995.
So Konrad Hummler, s. H. Casanova, a. a. O., 323, Fn. 36.
