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Vorsteuerabzug für gescheiterte Akquisitionen

In den Rechtssachen “Ryanair” und “Sonaecom” konnten Holdinggesellschaften beabsichtigte Verwaltungsdienstleistungen an die Zielgesellschaften aufgrund des Scheiterns der geplanten Akquisition nicht erbringen. Während das Misslingen der Akquisition dem Vorsteuerabzug in der Rechtssache “Ryanair” nicht schadete, hat der EuGH das Abzugsrecht im Sonaecom-Urteil in doppelter Hinsicht eingeschränkt. Seiler kommentiert das Urteil C-42/19 und zieht den Vergleich zur Schweizer Rechtslage.

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