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Vorsteuerabzug für gescheiterte Akquisitionen

Vorsteuerabzug für gescheiterte Akquisitionen

In den Rechtssachen „Ryanair“ und „Sonaecom“ konnten Holdinggesellschaften beabsichtigte Verwaltungsdienstleistungen an die Zielgesellschaften aufgrund des Scheiterns der geplanten Akquisition nicht erbringen. Während das Misslingen der Akquisition dem Vorsteuerabzug in der Rechtssache „Ryanair“ nicht schadete, hat der EuGH das Abzugsrecht im Sonaecom-Urteil in doppelter Hinsicht eingeschränkt. Seiler kommentiert das Urteil C-42/19 und zieht den Vergleich zur Schweizer Rechtslage.

Moritz Seiler

Moritz Seiler

lic. iur., MSc, Rechtsanwalt, Gerichtsschreiber am Bundesgericht, Lausanne

Erschienen in folgender Publikation:

Vorsteuerabzug für gescheiterte Akquisitionen
Ausgabe
Seite(n)
16-21

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