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Verwandtschaftsgrad; gemeinsamer Haushalt: Kriterien (AG)

  • 11 Minuten

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird im Kanton Aargau nach dem Verwandtschaftsgrad der steuerpflichtigen Person zur erblassenden, schenkenden oder zuwendenden Person berechnet. In die Klasse 1 gehören Personen, die mit der zuwendenden Person während mindestens 5 Jahren in Wohngemeinschaft (gleicher Wohnsitz) gewohnt haben. Ob während fünf Jahren ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde, ist eine Tatfrage. Dagegen ist eine Rechtsfrage, ob die Vorinstanz von einem richtigen Verständnis…

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