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Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften

Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften

Wenn Unternehmen zu Vorzugskonditionen an einen Nachfolger veräussert werden, kann dies beim Erwerber je nach dem Rechtsgrund, der hinter deren Gewährung steht, entweder die Einkommenssteuer oder die Schenkungssteuer auslösen – wobei die Schenkungssteuer im Gegensatz zur Einkommenssteuer kantonal nicht harmonisiert ist. Opel/Oesterhelt analysieren unterschiedliche Konstellationen bei Nachfolgeregelungen, auch im Hinblick auf unterschiedliche kantonale Praxen zur Schenkungssteuer.

Andrea Opel

Prof. Dr. iur., Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern, Chefredaktorin der Steuer Revue

Stefan Oesterhelt

Stefan Oesterhelt

Rechtsanwalt, LL.M., dipl. Steuerexperte, Partner, Homburger AG, Zürich

Erschienen in folgender Publikation:

Unternehmensnachfolge bei Kapitalgesellschaften
Ausgabe
Seite(n)
422–447

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