Die überraschend uneinheitliche aktuelle RechtsprechungPrimär sachenrechtliche Überlegungen führen den Autor zum Schluss, dass die höchstrichterlich gestützte Behandlung der vorbehaltenen Nutzniessung1 durch die Handänderungssteuer und die Grundstückgewinnsteuer nicht zu überzeugen vermag.2 Der Autor zeigt auf, dass der untersuchte Sachverhalt auch steuerlich «netto» zu erfassen ist und fordert, dass – abweichende…
Mit dem Ziel der lückenlosen Besteuerung des grenzüberschreitenden Online-Handels (auch bei Kleinsendungen) sind Lieferungen von Gegenständen, die auf Plattformen verkauft werden, seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr von den eigentlichen Verkäufern, sondern von den Plattformbetreiberinnen zu versteuern. Die Umsetzung der Plattformbesteuerung ist komplex und für Betreiberinnen mit grossen Herausforderungen verbunden, die Ralf Imstepf umreisst und einordnet.
Die Veranlagung von Kapitalleistungen aus Vorsorge erfolgt auf Meldung der Vorsorgeeinrichtung hin und ohne dass der Auszahlungsgrund in Zweifel gezogen würde, denn häufig liegt die entsprechende Steuererklärung zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vor. Philipp Betschart und Andrea Hildebrand befassen sich mit der Frage, ob eine Leistung, die zu Unrecht als Kapitalleistung aus Vorsorge rechtskräftig besteuert worden ist, im Rahmen der ordentlichen Veranlagung gleichwohl noch erfasst werden kann.
Die Verjährungsregelung nach VStrR ist bedeutsam, weil die Frist länger ist als bei der Verjährung der Steuerforderung in den Spezialgesetzen, und weist trotz der Gesetzesnovelle seit Juli 2024 noch Untiefen auf, denen Oesterhelt/Fracheboud nachgehen, – besonders zum Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs zur Erhebung der Verrechnungssteuer; fraglich ist aber z. B. auch der Effekt der verlängerten Verfolgungsverjährungsfrist für den Abgabebetrug auf die Verjährung von Abgabeforderungen.