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(Stille) Mitunternehmerschaft unter Ehegatten

Die Art und Weise und insbesondere der Umfang einer (stillen) Mitunternehmerschaft unter Ehegatten kann unterschiedlich ausgestaltet sein und ihre Auflösung (sei es durch Ehescheidung oder durch das Ableben eines Ehegatten) zeitigt steuerliche Folgen. Simonek geht im vorliegenden Beitrag unter anderem der Frage nach, ob das Steuerrecht in der Beurteilung einer Mitunternehmerschaft der ehe- und gesellschaftsrechtlichen Qualifikation folgt oder davon abweicht.

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