1 AnlagestiftungenAnlagestiftungen (ein Institut, das man nur in der Schweiz kennt) sind auf Vorsorgeeinrichtungen zugeschnittene Anlagegefässe. Sie sind Einrichtungen, die der beruflichen Vorsorge dienen. Dabei handelt es sich um Hilfseinrichtungen in der Form einer Stiftung nach ZGB mit dem Zweck der gemeinsamen Anlage und Verwaltung (Art. 53g Abs. 1 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)). Anlagestiftungen wurden…
Wenn Unternehmen zu Vorzugskonditionen an einen Nachfolger veräussert werden, kann dies beim Erwerber je nach dem Rechtsgrund, der hinter deren Gewährung steht, entweder die Einkommenssteuer oder die Schenkungssteuer auslösen – wobei die Schenkungssteuer im Gegensatz zur Einkommenssteuer kantonal nicht harmonisiert ist. Opel/Oesterhelt analysieren unterschiedliche Konstellationen bei Nachfolgeregelungen, auch im Hinblick auf unterschiedliche kantonale Praxen zur Schenkungssteuer.
Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Harmonisierung der Fristenberechnung soll insbesondere verhindern, dass Empfängern fristauslösender Mitteilungen durch deren Zustellung per gewöhnlicher Postsendung an Samstagen (anstatt per Einschreiben) rechtliche Nachteile erwachsen. Gassmann/Gassmann analysieren die Vorlage aus steuer(verfahrens)rechtlicher Sicht.
Immobilien-Asset-Swaps – bei denen Vorsorgeeinrichtungen Immobilien in ihrem Besitz gegen nennwertlose Ansprüche auf Anlagestiftungen übertragen – sind für Grundstückgewinnsteuerzwecke prinzipiell steuerneutral, sofern alle Immobilien übertragen werden; dennoch sind die Konstellationen einzelfallbezogen zu analysieren. Frey/Kehrle präsentieren die Ergebnisse einer schweizweiten Umfrage unter den Steuerämtern zu kantonalen Praxen und Besonderheiten.