Vorsorgeeinrichtungen sind zwar ex lege von der subjektiven Steuerpflicht, betreffend die direkten Steuern, befreit. Gleichwohl birgt die Bescheinigungspflicht gemäss Art. 81 Abs. 3 BVG1 bzw. Art. 8 BVV 32 gewisse steuer(-straf-)rechtliche Risiken, die anhand eines Ausgangsbeispiels veranschaulicht werden sollen3. 1 Ausgangsbeispiel Das Ausgangsbeispiel illustriert das leider nicht nur theoretisch mögliche Verhalten von Vorsorgenehmern und Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf…
Das neue KS 29c zum Kapitaleinlageprinzip ist die Folge der am 1.1.2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsrevision. Stefan Oesterhelt und Susanne Schreiber zeigen die vorgenommenen Anpassungen und Aktualisierungen insbesondere betreffend das Kapitalband gegenüber KS 29b mit praktischen Beispielen auf.
Die Vorkommnisse der letzten Jahre haben dazu geführt, dass vermehrt über Sondersteuern für Reiche zwecks Finanzierung der entstandenen Kosten diskutiert werden.
Andrea Opel legt dar, über welche Modelle von Reichensteuern aktuell diskutiert wird und zeigt die geltenden verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen auf, die bei der Ausgestaltung solcher Steuerlasten zu beachten sind.
Die Abgrenzung von Mitarbeiteraktien gegenüber Gründeraktien ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da eine Umqualifikation von steuerbarem Kapitalgewinn in steuerbares Erwerbseinkommen bei Gründeraktien nicht möglich ist. Stefan Oesterhelt und Susanne Schreiber beleuchten die weitreichenden Folgen der Einteilung und zeigen anhand praktischer Beispiele mögliche Konstellationen auf.