Vorsorgeeinrichtungen sind zwar ex lege von der subjektiven Steuerpflicht, betreffend die direkten Steuern, befreit. Gleichwohl birgt die Bescheinigungspflicht gemäss Art. 81 Abs. 3 BVG1 bzw. Art. 8 BVV 32 gewisse steuer(-straf-)rechtliche Risiken, die anhand eines Ausgangsbeispiels veranschaulicht werden sollen3.1 AusgangsbeispielDas Ausgangsbeispiel illustriert das leider nicht nur theoretisch mögliche Verhalten von Vorsorgenehmern und Vorsorgeeinrichtungen in Bezug…
Mit der Revision des GwG hat das Parlament den Geltungsbereich des Gesetzes auf sog. «Beraterinnen und Berater» ausgeweitet: Per 1. Oktober 2026 werden erstmals auch Personen den geldwäschereirechtlichen Pflichten unterstellt, die keine Finanztransaktionen durchführen, sondern nur beratend an bestimmten Rechtsvorgängen mitwirken. Der Beitrag von Benjamin Leisinger gibt einen Überblick des Anwendungsbereichs und umreisst den konkreten Handlungsbedarf.
Mit der per 1. Juni 2026 vorgenommenen Praxisänderung der Post hinsichtlich der Aufgabe von Einschreiben Inland und A-Post Plus entfällt für Geschäftskunden der klassische Aufgabebeleg, der als Nachweis für die fristgerechte Postaufgabe gedient hat. Gregor Gassmann und Valerie Gassmann analysieren die neuen Modalitäten der Post zur Eintragung im Sendungsverfolgungssystem in Bezug auf die prozessuale Fristwahrung.
Andrea Opel und Stefan Oesterhelt legen – ausgehend vom Basler Modell einer Lohnquellensteuer mit Opting-out-Möglichkeit, das vom Basler Stimmvolk am 14. Juni 2026 gutgeheissen wurde – dar, dass erhebliche harmonisierungsrechtliche Bedenken bestehen: Da das StHG Quellensteuer und Arbeitgeberpflichten grundsätzlich abschliessend regelt, dürfte ein kantonales Parallelregime für ordentlich besteuerte Arbeitnehmer harmonisierungswidrig sein.