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Steuer(-straf-)rechtliche Risiken für Vorsorgeeinrichtungen und ihre Mitarbeitenden bei Falschbescheinigungen

Vorsorgeeinrichtungen sind zwar ex lege von der subjektiven Steuerpflicht, betreffend die direkten Steuern, befreit. Gleichwohl birgt die Bescheinigungspflicht gemäss Art. 81 Abs. 3 BVG1 bzw. Art. 8 BVV 32 gewisse steuer(-straf-)rechtliche Risiken, die anhand eines Ausgangsbeispiels veranschaulicht werden sollen3. 1 Ausgangsbeispiel Das Ausgangsbeispiel illustriert das leider nicht nur theoretisch mögliche Verhalten von Vorsorgenehmern und Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf…

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