Um das materielle Steuerrecht anwenden zu können, muss die Steuerverwaltung zeitgerecht über die dazu erforderlichen Informationen verfügen. Da es sich dabei in der Regel um Tatsachen handelt, die nur der steuerpflichtigen Person bekannt sind, ist diese verpflichtet, die steuererheblichen Tatsachen der zuständigen Steuerbehörde fristgerecht offenzulegen. Sie muss nämlich – im gemischten Veranlagungsverfahren – alles tun, um eine vollständige und…
Weil in monistischen Kantonen das Gefälle zwischen der Gewinnsteuer und der Grundstückgewinnsteuer bei kurzen Haltedauern besonders hoch ist, war es ständige Praxis in der Immobilienentwicklung, den Land- und den Werkgewinn auf zwei Gesellschaften aufzuteilen. Mit dem rasanten Anstieg der Immobilienpreise in den letzten Jahren gerät dieses «Zweivertragsmodell» in der Veranlagungspraxis indessen unter Druck. Laetitia Fracheboud zeigt aktuelle Entwicklungen und mögliche Lösungsansätze auf.
STAK sind niederländische Rechtsinstrumente, die eine Trennung des rechtlichen vom wirtschaftlichen Eigentum an Vermögenswerten erlauben. Häufig werden sie in der Nachlassplanung und bei Beteiligungsplänen eingesetzt und werfen in der Schweiz insbesondere hinsichtlich der Zuweisung von Erträgen und der Anwendung der Teilbesteuerung von Beteiligungserträgen steuerrechtliche Fragen auf, welche Hugues Salomé und Cees Nijmann in ihrem Beitrag aufgreifen und analysieren.
Um bei den direkten Steuern eine Unterbesteuerung zu korrigieren und ein Nachsteuerverfahren durchführen zu können, muss eine sogenannte «neue Tatsache» vorliegen. Hösli/Grossmann gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, was «Tatsachen» sind und welche «neu» genug sind, um ein Nachsteuerverfahren zu rechtfertigen.