Das Verrechnungssteuerrecht kennt keine analoge Regel zu Art. 43 Abs. 1 lit. b MWSTG, wonach die Steuerforderung durch die schriftliche Anerkennung oder die vorbehaltlose Bezahlung einer Einschätzungsmitteilung durch die steuerpflichtige Person rechtskräftig wird.Rechnungsstellungen oder Zahlungsaufforderungen des Gemeinwesens können Verfügungscharakter haben; dies ist aber nicht zwingend. Weil die ESTV vorliegend anscheinend selbst nicht davon ausging, eine hoheitliche…