Zum Inhalt springen
Privatentnahme; frühere landwirtschaftliche Liegenschaft (DBG; TG)

Privatentnahme; frühere landwirtschaftliche Liegenschaft (DBG; TG)

Erschienen in folgender Publikation:

Privatentnahme; frühere landwirtschaftliche Liegenschaft (DBG; TG)
Ausgabe
Seite(n)
550-558

Bei der Privatentnahme eines land- und/oder forstwirtschaftlichen Grundstücks sind auf Ebene der direkten Bundessteuer nur die wieder eingebrachten Abschreibungen mit der Einkommenssteuer zu erfassen, während der Wertzuwachsgewinn steuerfrei bleibt.Art. 18 Abs. 4 DBG ist insofern voraussetzungslos gehalten, als die spätere Nutzung und Verwendung des Grundstücks von keiner weiteren Bedeutung ist. Der Tatbestand setzt einzig eine bis zur Privatentnahme oder…

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».