Auseinandersetzung des Bundesgerichts mit der Beweislastverteilung betreffend Entwicklung von Verkehrswerten. Im Ergebnis: Annahme eines Liebhaberpreises durch die Vorinstanz, welche nicht willkürlich ist.Bundesgerichtsurteil vom 12. März 2018 (2C_181/2018)Sachverhalt:A. Die Eheleute A. und B. (nachfolgend: die Steuerpflichtigen) haben steuerrechtlichen Wohnsitz in U./ZG. Sie halten in ihrem Privatvermögen 51 bzw. 49 Prozent der Aktien der C. AG, deren Sitz sich ebenfalls in…