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Persönliche Unterzeichnung der Steuererklärung

Persönliche Unterzeichnung der Steuererklärung

Der Kanton Luzern verzichtet neuerdings bei der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung auf eine Unterzeichnung der Steuererklärung. Die einschlägigen Steuergesetze sehen aber eine persönliche Unterzeichnung vor. Der Beitrag von Margraf diskutiert die rechtliche Bedeutung der Unterschrift und die Frage, ob sie noch zeitgemäss sei.

Olivier Margraf

Dr. iur., Leiter Rechtsabteilung Steuerverwaltung Kanton Thurgau

Erschienen in folgender Publikation:

Persönliche Unterzeichnung der Steuererklärung
Ausgabe
Seite(n)
552-559

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