4 Juristische Personen 4.3 Privilegierte Gesellschaften Pauschale Steueranrechnung; Kürzung der anrechenbaren Residualsteuern bei Holdinggesellschaften (ZH) Der Anspruch des Steuerpflichtigen auf pauschale Steueranrechnung reduziert sich um zwei Drittel, wenn die quellensteuerbelasteten Erträgnisse nur der Einkommens- bzw. Gewinnsteuer des Bundes unterliegen (Art. 3 Abs. 2 i. V. m. Art. 12 Abs. 2 PStAV), und um ein Drittel, wenn sie nur den Einkommens- bzw. Gewinnsteuern der Kantone und…