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Alle Fachartikel

KS 29b der ESTV zum Kapitaleinlageprinzip

Das neue Kreisschreiben Nr. 29b der ESTV zu Kapitaleinlagereserven legt die Umsetzung der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Einschränkungen beim Kapitaleinlageprinzip für Publikumsgesellschaften fest. Daneben enthält es auch Praxisänderungen zur Transponierung bei Annahme eines öffentlichen Kaufangebotes sowie zur Behandlung einer Tochter-Mutter-Fusion (Reverse Merger). Schliesslich enthält es Klarstellungen zur Verwaltungspraxis bei Forderungsverzicht sowie bei Buchführung in einer…

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Abkommensberechtigung liechtensteinischer Stiftungen und Anstalten

Nachfolgend wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen liechtensteinische (privatnützige) Stiftungen und Anstalten in den Genuss der Abkommensvorteile namentlich bei Dividenden- und Zinszahlungen gelangen. Dabei sind aber zahlreiche Einschränkungen zu beachten, sodass sich die Rückerstattung der Verrechnungssteuer in der Praxis als nicht immer ganz einfach erweist. Im Folgenden sei die Problematik der Rückerstattungsberechtigung von Liechtensteiner Familienstiftungen und Anstalten am…

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Besteuerung von ICOs und Kryptowährungen

I EinleitungDie Besteuerung von Initial Coin Offerings (ICOs) und Kryptowährungen ist ein äusserst dynamisches Rechtsgebiet. Erst unlängst haben die Autoren den aktuellen Stand bei der Besteuerung von ICOs im Archiv für Schweizerisches Abgaberecht (ASA) eingehend dargestellt.1 Seither hat sich die ESTV intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und verschiedene Praxisfestlegungen publiziert2, welche bereits ein Update zum erwähnten ASA-Beitrag erforderlich…

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Haltedauer beim Beteiligungsabzug

Im Grundsatzurteil 2C_469/2015 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Beteiligungsabzug auf Veräusserungsgewinnen nur dann gewährt wird, wenn eine Beteiligung von 10% während einer Periode von einem Jahr gehalten wird. Offen ist dagegen die Frage, ob auch unterjährig veräusserte Beteiligungsrechte für den Beteiligungsabzug qualifizieren.

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Beschränkte Steuerpflicht von Teilhabern einer Personengesellschaft

Eine im inländischen Handelsregister eingetragene Personengesellschaft ist auch dann ein Geschäftsbetrieb i. S. v. Art. 4 Abs. 1 lit. a DBG, wenn sie in der Schweiz keine festen Geschäftseinrichtungen unterhält und keine Geschäftstätigkeit ausübt. Das Genfer Ruling von 1985 ist mit Inkrafttreten des DBG als Steuerabkommen nichtig geworden und kann daher nicht angerufen werden.

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