Bussenfolgen bei unterlassener Offenlegung von wirtschaftlich Berechtigten an Kapitalgesellschaften
Das Bundesgericht hatte jüngst einen Sachverhalt zu beurteilen, bei dem eine Ordnungsbusse im Sinn von Art. 55 StHG wegen
unterlassener Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten an einer Kapitalgesellschaft ausgefällt worden ist. Der Verfasser gibt seine persönliche Meinung wieder.