Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Stadt, vom 17. November 20161 SachverhaltDie S AG mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft vermittelt Arbeitskräfte an vorwiegend in Basel ansässige Pharmakonzerne. Sie liess im Jahr 2008 ihr allgemeines Spesenreglement von der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung Basel-Landschaft genehmigen. Eine darin enthaltene Bestimmung betrifft die Spesen der sog. «Contractors», welche die S AG temporär einstellt und…
Weil in monistischen Kantonen das Gefälle zwischen der Gewinnsteuer und der Grundstückgewinnsteuer bei kurzen Haltedauern besonders hoch ist, war es ständige Praxis in der Immobilienentwicklung, den Land- und den Werkgewinn auf zwei Gesellschaften aufzuteilen. Mit dem rasanten Anstieg der Immobilienpreise in den letzten Jahren gerät dieses «Zweivertragsmodell» in der Veranlagungspraxis indessen unter Druck. Laetitia Fracheboud zeigt aktuelle Entwicklungen und mögliche Lösungsansätze auf.
STAK sind niederländische Rechtsinstrumente, die eine Trennung des rechtlichen vom wirtschaftlichen Eigentum an Vermögenswerten erlauben. Häufig werden sie in der Nachlassplanung und bei Beteiligungsplänen eingesetzt und werfen in der Schweiz insbesondere hinsichtlich der Zuweisung von Erträgen und der Anwendung der Teilbesteuerung von Beteiligungserträgen steuerrechtliche Fragen auf, welche Hugues Salomé und Cees Nijmann in ihrem Beitrag aufgreifen und analysieren.
Um bei den direkten Steuern eine Unterbesteuerung zu korrigieren und ein Nachsteuerverfahren durchführen zu können, muss eine sogenannte «neue Tatsache» vorliegen. Hösli/Grossmann gehen in ihrem Beitrag der Frage nach, was «Tatsachen» sind und welche «neu» genug sind, um ein Nachsteuerverfahren zu rechtfertigen.