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Nichtanerkennung des genehmigten Spesenreglements

Nichtanerkennung des genehmigten Spesenreglements

Erschienen in folgender Publikation:

Nichtanerkennung des genehmigten Spesenreglements
Ausgabe
Seite(n)
762-764

Entscheid der Steuerrekurskommission des Kantons Basel-Stadt, vom 17. November 20161 SachverhaltDie S AG mit Sitz im Kanton Basel-Landschaft vermittelt Arbeitskräfte an vorwiegend in Basel ansässige Pharmakonzerne. Sie liess im Jahr 2008 ihr allgemeines Spesenreglement von der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung Basel-Landschaft genehmigen. Eine darin enthaltene Bestimmung betrifft die Spesen der sog. «Contractors», welche die S AG temporär einstellt und…

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