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Neue Entwicklungen beim umsatzsteuerlichen Dreiecksgeschäft in Österreich

Die Vereinfachungsregelungen für Dreiecksgeschäfte sind nach jüngster Auffassung des österreichischen VwGH auch dann anwendbar, wenn der mittlere Unternehmer bereits im Bestimmungsland zur Umsatzsteuer registriert (jedoch nicht ansässig) ist, im konkreten Fall aber die UID-Nummer eines anderen Mitgliedstaats verwendet. Peter Pichler und Julia Wagenthaler analysieren die Relevanz dieser neuen Entwicklungen aus der Sicht von Schweizer Unternehmen.

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