Zum Inhalt springen

Monistisches System; Ersatzwert bei der Grundstückgewinnsteuer; nicht berücksichtigter Geschäftsverlust (StHG; BL)

  • 10 Minuten

Vorliegend hat die Berücksichtigung des Verkehrswerts vor zwanzig Jahren (als Ersatzwert bei der Grundstückgewinnsteuerberechnung) dazu geführt, dass der Grundstückgewinn mit CHF 2 049 216.05 viel niedriger als der handelsrechtlich ermittelte Grundstückgewinn (d. h. CHF 7 220 944.–) ausfiel. Der im Veräusserungsjahr 2012 erzielte Geschäftsverlust konnte aus diesem Grunde bei der Grundstückgewinnsteuer nicht vollständig verrechnet werden. Im Streit steht, ob der…

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».