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Mitarbeiterbeteiligungen bei nicht kotierten Unternehmen

Am 1. Januar 2021 ist das neue KS 37 der ESTV vom 30. Oktober 2020 betreffend Mitarbeiterbeteiligungen in Kraft getreten. Es enthält neue Regeln zur Besteuerung des Übergewinns bei der Veräusserung nicht kotierter Mitarbeiterbeteiligungen. Doch die neuen Regeln sind auslegungsbedürftig. Die Autoren Oesterhelt und Dubach beleuchten sie kritisch und sehen im neuen KS 37 nur eine teilweise Harmonisierung der unterschiedlichen kantonalen Praxen.

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