Der Steuerpflichtige suchte im vorinstanzlichen Verfahren den angeordneten Kostenvorschuss bzw. die Sicherstellung von CHF 800.– durch Hingabe einer «Promissory Note» mit einem Zahlungsversprechen von EUR 900.– zu begleichen. Der Einzelrichter erachtete diese Art der Leistung als ungenügend, weshalb er zufolge Säumnis auf die Beschwerde nicht eintrat. Die Schweiz ist nicht gehalten, Wechsel und wechselähnliche Instrumente zur Tilgung öffentlich-rechtlicher Schulden zuzulassen. Einzig…