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Übertragung von Landwirtschaftsbetrieben auf Kapitalgesellschaften
Das Führen eines Landwirtschaftsbetriebs in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ist seit 2014 (nach einem bundesgerichtlichen Leitentscheid) zivilrechtlich zulässig. Da in das «Agrarsteuerrecht» indes auch das Agrarrecht hineinspielt, das dem Steuerrechtler nicht unbedingt geläufig ist, bergen solche Anwendungsfälle einige Tücken, die Olivier Margraf anhand praktischer Beispiele aufzeigt und erläutert.
Das Element der Mitwirkung bei der indirekten Teilliquidation
Die Interpretationen der Tatbestandselemente der indirekten Teilliquidation hat sich seit deren Einführung gewandelt. Thomas M. Fisler und Stéphanie Toth zeichnen anhand parlamentarischer Diskussionen und wegweisender Urteile die Entwicklung des Mitwirkungskriteriums nach, wobei sie den Fokus auf die Frage legen, inwiefern die gegenwärtige Praxis den ursprünglichen Zielen des Gesetzgebers entspricht.
Kreisschreiben 32a betreffend Sanierungen
Mit dem KS 32a gibt die ESTV in Bezug auf den handelsrechtlich erfolgsunwirksam verbuchten Forderungsverzicht ihre bisherige Praxis zur Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Sanierungsertrag auf, stattdessen gilt nun das Massgeblichkeitsprinzip. Oesterhelt/Schreiber ordnen diesen Wechsel ein und geben einen Überblick der weiteren Neuerungen und Anpassungen an die Praxis gegenüber KS 32.