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In Kürze 2/2023

In Kürze 2/2023

Markus Metzger

Markus Metzger

Betriebsökonom FH, dipl. Steuerexperte, MWST-Experte, eMBA Uni Zürich, Partner Tax Team AG, Mitglied Subkommission MWST von EXPERTsuisse

Erschienen in folgender Publikation:

In Kürze 2/2023
Ausgabe
Seite(n)
69

Die neueste Ausgabe der Zoll + MWST Revue beginnt mit einem Artikel von Annette Reiser zum Compliance-Management-System und zur Trade Compliance. Die Bedeutung von Compliance-Systemen ist in den letzten Jahren stetig gestiegen und stellt auch im Bereich des Zolls und der Exportkontrollen einen wesentlichen Bestandteil dar. Die Autorin zeigt in ihrem Artikel systematisch auf, was unter diesen Begriffen verstanden wird und in diesen Bereichen vorzukehren ist. 

Der deutsche Bundesfinanzhof hat sich im Bereich der Qualifikation von elektronischen Dienstleistungen dazu geäussert, wie umfangreich eine menschliche Beteiligung sein muss, um das Vorliegen einer elektronischen Dienstleistung zu verneinen. In seinem Artikel beschreibt Matthias Oldiges die Bedeutung dieses Urteils auch für Dienstleistungserbringer mit Sitz in der Schweiz.

In dieser Ausgabe beschäftigen sich zwei Autoren, Roland Reding und Thomas Linder, mit den verschiedenen möglichen Qualifikationen eines Tokens. Es ist dabei zwischen der Qualifikation aus regulatorischer und derjenigen aus steuerlicher Sicht zu unterscheiden, was in der Praxis aufgrund der verschiedenen Handhabung oftmals zu Unsicherheiten führt.

Im vierten Artikel dieser Ausgabe beschäftige ich mich mit der vom Schweizer Volk angenommenen Steuersatzerhöhung bei der MWST und dem vom Bundesrat festgelegten Datum des Inkrafttretens per 1. Januar 2024. Einige Unternehmungen haben noch nicht begonnen, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Mit diesem Artikel wird aufgezeigt, dass es durchaus sinnvoll ist, sich jetzt schon mit dieser Steuersatzerhöhung zu beschäftigen und die nötigen Schritte einzuleiten.

Am Schluss dieser Ausgabe finden Sie wie gewohnt die Rechtsprechung Schweiz mit drei Bundesgerichtsurteilen und zwei Kurzhinweisen sowie fünf Bundesverwaltungsgerichtsurteilen, wie immer mit ausführlichen Beschreibungen und Kommentaren.

Daran anschliessend folgt die Rechtsprechung Ausland mit sechs weiteren beschriebenen und kommentierten Urteilen.

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen unserer Artikel und eine wunderbare Sommerzeit.