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Gewerbsmässige oder private Vermögensverwaltung? (DBG; StHG; SZ)

Prüfung der Indizien, welche für gewerbsmässige bzw. private Vermögensverwaltung sprechen, durch das Bundesgericht. Insgesamt sprengt vorliegend die für eine natürliche Person aussergewöhnlich umfangreiche Beschäftigung des Einzelunternehmers auf dem Gebiet der Kreditgewährung den Rahmen einer schlichten Vermögensverwaltung deutlich. Das Gesamtbild aller Umstände der Kreditgewährung spricht für eine gewerbsmässige Tätigkeit auf dem Gebiet der Kreditvergabe. Bundesgerichtsurteil…

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