Zum Inhalt springen
Eintreten oder Nichteintreten?

Eintreten oder Nichteintreten?

Gemäss der Bundesverfassung kommt dem Bundesgericht die Aufgabe zu, Recht zu sprechen – es nimmt sich aber nicht in einem umfassenden Sinn „der Sache an“, sondern es beurteilt nach strengen Regeln, die einen fairen, in allen Verfahren gleichen Ablauf sicherstellen sollen, das, was ihm vorgelegt wird und tritt sogar in knapp 30 Prozent der Eingaben gar nicht erst auf die Streitfrage ein.

Martin Kocher

PD Dr. iur., LLM (Taxation, LSE), Rechtsanwalt, dipl.
Steuerexperte; Lehrbeauftragter für Abgaberecht an
der Universität Basel; Präsidialgerichtsschreiber Abgaben
/ wissenschaftlicher Berater am Schweizerischen
Bundesgericht

Erschienen in folgender Publikation:

Eintreten oder Nichteintreten?
Ausgabe
Seite(n)
887-899

Lesen Sie weiter …

Dieser Artikel ist unseren Abonnentinnen und Abonnenten vorbehalten. Erhalten Sie vollen Zugriff auf diesen und alle weiteren Artikel:

Haben Sie schon ein Konto? Login

Zugang zu diesem Fachartikel erhalten Sie mit einem Abonnement des Fachmoduls «Steuer Revue».